Rechnung korrigieren: Storno, Berichtigung und Gutschrift unterscheiden
Eine fehlerhafte Rechnung sollte nachvollziehbar korrigiert werden, statt den bereits ausgestellten Beleg einfach zu überschreiben. Welche Form der Berichtigung erforderlich ist, hängt davon ab, was korrigiert werden muss und wie der ursprüngliche Beleg behandelt wird. Eine Stornorechnung kann dabei einen ursprünglichen Rechnungsbeleg aufheben; anschließend kann gegebenenfalls eine neue Rechnung erstellt werden. Der umsatzsteuerliche Begriff „Gutschrift“ […]
