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Alles zum Thema Rüstzeit


22. Juni 2022 – Lesezeit ca. 5 min.
Rüstzeiten umfassen alle Zeiträume während derer ein Arbeitnehmer die Arbeit vorbereitet. In der Produktion steht die Rüstzeit (Technik) für die Zeitdauer der Einrichtung einer Maschine. Im Dienst steht die Rüstzeit (Dienst) für die Zeitdauer zum Anlegen von Dienstkleidung und Ausrüstung.  Aber was gehört genau in die Rüstzeit? Ist Rüstzeit Arbeitszeit? Was macht man in der Rüstzeit? Diese Fragen und viele weitere beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.

Was gehört in die Rüstzeit?

Rüstzeit umfasst alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem vorzubereiten. Dazu zählen Zeiten, während derer ein Arbeitnehmer die Arbeit vorbereitet und Zeiten, während derer der Arbeitnehmer nach Erledigung des Auftrags den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören alle Tätigkeiten, die für die Erbringung der Arbeitsleitung erforderlich sind und einem fremden Bedürfnis â€“ dem Bedürfnis des Arbeitgebers dienen.

Beispiele für Tätigkeiten:

  • Einrichten einer Arbeitsmaschine (Produktion)
  • Abrüsten einer Arbeitsmaschine (Produktion)
  • Aufräumen nach Ladenschluss (Einzelhandel, Gastronomie)
  • Hochfahren eines Rechners, Öffnen von Softwareprogrammen (Büro)

Rüstzeiten in der Industrie

In der Industrie werden Rüstzeiten verwendet, um die Umrüstung von Maschinen und Anlagen von einer Produktionsaufgabe zu einer anderen zu planen und durchzuführen. Diese Zeiten sind in der Regel in der Produktionsplanung einkalkuliert und dienen dazu, Stillstandzeiten der Maschinen und Anlagen zu minimieren und die Effizienz der Produktion zu maximieren. Rüstzeiten können auch verwendet werden, um Wartungsarbeiten durchzuführen oder die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.

Dies kann unterschiedliche Tätigkeiten beinhalten, wie z.B:

  • Demontage und Entfernung von Werkzeugen oder anderen Komponenten
  • Installation von neuen Werkzeugen oder Komponenten
  • Einstellung von Maschinen oder Anlagen auf die neue Produktionsaufgabe
  • Durchführung
    • von Wartungsarbeiten
    • von Reinigungsarbeiten
    • von Prozess-Optimierungen
    • von Sicherheitsüberprüfungen
    • von Softwareupdates
    • von Instandhaltungsarbeiten

Die genauen Tätigkeiten hängen von der Art der Maschine oder Anlage und der zu produzierenden Ware ab.

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausenzeiten. Die Arbeit beginnt bereits bevor, eine Arbeitnehmer:in mit der täglichen Arbeit anfangen kann und nicht erst, wenn sie den PC eingeschaltet und alles vorbereitet hat.

Die Rüstzeit gilt in der Regel als Arbeitszeit und ist laut ArbZG vergütungspflichtig. Also die Zeit, die notwendig ist, bis ein Mitarbeiter nach den Anordnungen des Arbeitgebers arbeiten kann. Der Arbeitgeber ist laut Gesetz dazu verpflichtet, systembedingte Arbeitsvorbereitungszeiten zu vergüten. Werden diese Zeiten nicht auf das Stundenkonto gutgeschrieben, führt das zu einem Nachteil für Mitarbeiter. Beispiel: Bei einer Vorbereitungszeit von 5 Minuten umfasst dieser Zeitverlust 2,5 Arbeitstage pro Jahr.

Das Arbeitsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die systembedingte Arbeitsvorbereitungszeit als Arbeitszeit gilt und als Gutschrift auf dem Stundenkonto berücksichtigt werden muss (Urteil ArbG Magdeburg v. 26.10.2016, Az.: 3 Ca 3220/15). Ein Mitarbeiter eines Callcenters hatte geklagt, weil der/die Arbeitgeber:in ihm die Vorbereitungszeit (Hochfahren Computer, Anmeldungen und Programmöffnungen) nicht als Arbeitszeit anerkennen wollte. Dem Kläger mussten 9 Minuten und 20 Sekunden an 259 Arbeitstagen (39 Stunden und 43 Minuten) gutgeschrieben werden.

Nicht zur Arbeitszeit gehören: Mittagspausen, Zigarettenpausen, Rufbereitschaft, Hin- und Rückweg zur Arbeit, Feierlichkeiten (Ein- oder Ausstand feiern).

Rüstzeiten am PC-Arbeitsplatz

Am PC-Arbeitsplatz müssen für den Arbeitsbeginn alle Programme startbereit sein. Gerade im Büro, werden diese Zeiten aber oft nicht erfasst und dokumentiert. Büromitarbeiter beginnen den Arbeitstag mit dem Gang zum Arbeitsplatz, dem Hochfahren des Rechners und dem Starten der Softwareprogramme. Oftmals ist auch die Eingabe von Passwörtern notwendig, bis die Arbeitsprogramme startklar sind. Wie kann das Problem gerecht gelöst werden?

  • Rüstzeiten auf die tägliche Arbeitszeit aufrechnen
  • Rüstzeiten berücksichtigen

Zeiterfassung mit dem Terminal

Die Zeiterfassung am Terminal erfolgt in der Regel bereits beim Betreten eines Gebäudes. Das Terminal kann an der Wand im Eingangsbereich befestigt werden. Somit sind Rüstzeiten (Gang zum Arbeitsplatz, das Hochfahren des PCs, das Starten von Programmen) bereits berücksichtigt.

Mobile Erfassung mit App

Die Zeiterfassung über eine mobile App kann bereits beim Betreten des Firmengeländes oder eines Gebäudes beginnen. Über GeoFencing lässt sich der Radius um das Firmengebäude bis auf 30 Meter genau einstellen. Erst wenn Mitarbeiter diesen Bereich (den Fence) betreten, ist eine Zeiterfassung möglich.

Stempeln mit einer Softwarelösung

Betritt der Mitarbeiter um 8:00 Uhr das Firmengebäude und stempelt nach dem Hochfahren des Rechners, beginnt die Erfassung seiner Arbeitszeit erst um 8:05 Uhr.  Um diese Zeit mit einer Softwarelösung zu berücksichtigen, werden Arbeitnehmern an jedem Arbeitstag im Büro Bonusminuten gutgeschrieben. In der jeweiligen Wochenregelung legen Sie die Bonusminuten pro Mitarbeitergruppe fest. Das kann zum Beispiel ein Durchschnittswert von 5 Minuten sein. Für ein zweites Bürogebäude, das weiter entfernt vom Hauptgebäude liegt, können Sie einen weiteren Durchschnittswert von 8 Minuten hinterlegen. Die Software ergänzt täglich die Bonusminuten und weist sie aus.

Beispiel Rüstzeiten

Arne Rilling arbeitet im Bürogebäude A. Sein Arbeitstag startet morgens um 8:00 Uhr. Um 8:05 ist sein Rechner startklar, er stempelt den Arbeitsbeginn. Mit Abzug der Mittagspause beträgt seine Arbeitszeit an diesem Arbeitstag 7 Stunden und 55 Minuten. In der Betriebsvereinbarung wurde für das Bürogebäude A ein Durchschnittswert von 5 Minuten Rüstzeit bis zum Starten des PCs festgelegt. Diese 5 Bonusminuten werden seiner täglichen Ist-Arbeitszeit hinzugefügt. In der Software werden 7:55 Arbeitsstunden für Arne Rilling eingetragen, die 5 Bonusminuten werden in einer extra Spalte dokumentiert.
Anna Nisse arbeitet in Bürogebäude B. Sie bekommt täglich acht Bonusminuten gutgeschrieben, weil das Gebäude B im hinteren Bereich des Firmengeländes liegt.
Ihr Kollege Arne Wallmann arbeitet in der Produktion. Er stempelt seine Arbeitszeit an einem Terminal, das im Eingangsbereich des Produktionsgebäudes hängt. Mit dem Betreten des Produktionsgebäudes wird der Beginn des Arbeitstages dokumentiert.

Rüstzeiten auf der Baustelle in den Griff bekommen

Mit einer App lassen sich auch Rüstzeiten auf Baustellen dokumentieren. Über Geofencing-Gebiete wird jede Baustelle in den Stammdaten hinterlegt. Beim Betreten der Baustelle können Handwerker die Arbeitszeiten in der App erfassen. Auch der Firmensitz kann als Geofence hinterlegt werden. Damit ist es egal, ob der Mitarbeiter den Arbeitstag im Bürogebäude beginnt oder auf der Baustelle.

Kostenlose Testphase für Software und App

Die TimO® Zeiterfassung mit Bonusminuten können Sie auch mit einem Terminal und einer mobilen App kombinieren. Überzeugen Sie sich selbst und fordern Sie einen Testzugang an! Jetzt 30 Tage ohne Verpflichtungen testen. Das Test-Abo für Software und App endet automatisch.