
Einführung und Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns
Seit geraumer Zeit gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser ist allerdings von Branche zu Branche unterschiedlich. Ein Branchenmindestlohn gilt allgemeinverbindlich für die Beschäftigten einer bestimmten Branche. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, was sie überhaupt tun können, sollte die Auszahlung des Gehalts durch ein Unternehmen das gesetzlich festgelegte Mindestmaß unterschreiten. Im Rahmen dieses Überblicks wollen wir versuchen, auf solche und ähnliche Fragestellungen detailliert einzugehen.
Das Mindestlohngesetz gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei exakt 12,00 Euro brutto pro Stunde. Für 2023 ist seitens Bundeskabinett allerdings keine Anpassung vorgesehen. Auch die Mindestlohnkommission hat sich diesbezüglich noch nicht verbindlich geäußert, wenngleich diese bereits über die nächste Erhöhung, die wohl 2024 in Kraft treten wird, beraten hat. Es sieht demnach sehr danach aus, dass wir im Januar 2024 mit einer Erhöhung um 41 Cent rechnen können. Auf 12,82 Euro pro Stunde (brutto) soll der Mindestlohn dann im Januar 2025 steigen.

Halten sich alle Arbeitgeber an die gesetzlichen Mindestlohn Vorgaben?
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Sitz in Berlin zeigt, dass das Mindestlohngesetz leider nicht in allen Betrieben und Branchen ernstgenommen wird. Bewerkstelligen lässt sich dies unter anderem durch eine (bewusst) ungenaue Zeiterfassung und Zeitabrechnung. Als besonders beliebt bei der inkorrekten Erfassung der Arbeitszeit haben sich unbezahlte Überstunden erwiesen. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die das Mindestlohngesetz zum Teil nur mit Einschränkungen anzuwenden ist. Die Kriterien dafür sollen hier kurz angeführt werden:
Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben |
Auszubildende, die sich gerade in einer Berufsausbildung befinden (altersunabhängig) |
Bislang Langzeitarbeitslose, die sich noch im ersten halben Jahr einer neuen Anstellung befinden |
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum zum Beispiel im Rahmen eines Studiums absolvieren |
Praktikanten, die sich im Vorfeld eines Studiums für ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten entschieden haben |
Jugendliche, die an einer vorbereitenden Qualifizierungsmaßnahme für eine Berufsausbildung teilnehmen (Stichwort Berufsbildungsgesetz) |
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter |
Mindestlohn-Entwicklung in Deutschland
Jahr | Gesetzlicher Brutto-Mindeststundenlohn | Zuwachs in Cent |
2015 + 2016 | 8,50 Euro | Einführung |
2017 + 2018 | 8,84 Euro | 34 Cent |
2019 | 9,19 Euro | 35 Cent |
2020 | 9,35 Euro | 16 Cent |
2021 | 9,50 Euro | 15 Cent |
ab 1. Juli 2021 | 9,60 Euro | 10 Cent |
2022 | 9,82 Euro | 22 Cent |
ab 1. Juli 2022 | 10,45 Euro | 63 Cent |
ab 1. Oktober 2022 | 12,00 Euro | 155 Cent |
Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Mindestlohngesetzes
In solchen Fällen kann und sollte eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Urteil kann eine Rückwirkung von bis zu drei Jahren zeitigen. Im Vorfeld ist der betroffene Arbeitnehmer gut beraten, sich an den Betriebsrat seiner Firma, eine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt zu wenden. Sie alle führen entsprechende Beratungen durch. In solchen Fällen kann und sollte eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ anzuzeigen. Zuständig ist stets jene Behörde, die sich in der Nähe des Arbeitsplatzes, nicht aber unbedingt in der Nähe des Wohnortes des Arbeitnehmers befindet.
Bei einem Verstoß dagegen droht einem Arbeitgeber eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich unter anderem aus der Häufigkeit solcher Vorkommnisse, dem Maß an Vorsatz und aus der Bereitschaft des Arbeitgebers, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, Stichwort Mitwirkungspflicht.
Bei Geldbußen, die die Grenze von 200 Euro überschreiten (was meistens der Fall ist) erfolgt ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Übersteigt die Geldstrafe 2.500 Euro, kann das Unternehmen temporär vom Wettbewerb mit Blick auf öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.
Das Sozialgesetzbuch IV §28 sieht darüber hinaus vor, dass der Arbeitgeber bei berechtigten Lohn-Nachforderungen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung übernehmen muss.
Was ist ein Branchenmindestlohn?

Ein Branchenmindestlohn ist eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche, die in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen (also der entsprechende Tarifvertrag) kann durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit einem Ausschuss aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn dies die Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften und Arbeitgeber) gemeinsam beantragt haben.
Durch diese sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag mit dem Branchenmindestlohn nicht nur in Unternehmen, die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der entsprechenden Branche – ganz gleich, ob ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist.
Wenn kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn besteht, muss mindestens der allgemeingültige Mindestlohn ausbezahlt werden. Darauf hat jeder Arbeitnehmer, abgesehen von den oben genannten Ausnahmen, einen Rechtsanspruch. Die Regelungen dazu finden Sie hier:
Mindestlohngesetz (MiLoG) |
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) |
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) |
Arbeitnehmerrecht |
Die Mindestlöhne einiger Branchen für 2023
An dieser Stelle sollte vorausgeschickt werden, dass diese gesetzlichen Verankerungen selbstverständlich auch für jede Firma außerhalb einer gewerkschaftlichen Tarifbindung gelten. Die Ergebnisse aus den Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebervertretern gelten gemäß dem Deutschen Gewerkschaftsbund für die folgenden Branchen in dieser Weise:
Branche | Brutto-Mindestlohn pro Stunde | gilt seit |
---|---|---|
Bauhauptgewerbe (Lohngruppe 1) | 12,85 Euro | 01.01.2021 |
Schornsteinfegerhandwerk | 13,80 Euro | |
Geld- und Wertdienste | 12,96 bis 15,83 Euro | 01.01.2022 |
Steinmetz- und Steinhauerhandwerk | 13,35 Euro | 01.08.2022 |
Pflegedienste | 13,70 Euro (ungelernt) | 01.09.2022 |
14,60 Euro (mind. 1 Jahr Ausbildung) | ||
17,10 Euro (Pflegefachkraft) | ||
Abfallwirtschaft | 12,00 Euro | 01.10.2022 |
Gebäudereinigung | 13,00 Euro | |
Gerüstbauerhandwerk | 12,85 Euro | |
Leih- und Zeitarbeit | 12,43 Euro | |
Berufliche Aus- und Weiterbildung | 17,87 Euro | 01.01.2023 |
Dachdeckerhandwerk | 13,30 Euro (ungelernt) | |
14,80 Euro (Geselle) | ||
Elektrohandwerk | 13,40 Euro |
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Es ist ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?
Wenn ein Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt für die Beschäftigten dieser entsprechenden Branche der Branchenmindestlohn. Kein Arbeitgeber dieser Branche darf in diesem Fall den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn mit Hinweis auf den (niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn kürzen.
Gelten die Mindestlohn-Ausnahmen auch für einen Branchenmindestlohn?
Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn (Wikipedia) gelten nur für den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn und die tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhne sind zwei unterschiedliche Regelungen. Was von den Tarifpartnern in den Branchenmindestlöhnen ausgehandelt wurde, hat auch weiterhin Bestand – unabhängig davon, welche Ausnahmen es für den gesetzlichen Mindestlohn gibt.
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