Arbeitszeitkonto: Definition, Plusstunden und Minusstunden

Inhalt

Ein Arbeitszeitkonto dokumentiert die Abweichung zwischen der vereinbarten Sollarbeitszeit und der tatsächlich berücksichtigten Arbeitszeit. Arbeiten Beschäftigte mehr als vorgesehen, kann ein Zeitguthaben entstehen. Bei einer geringeren Stundenzahl kann sich ein negativer Saldo ergeben. Welche Zeiten gutgeschrieben oder abgezogen werden dürfen und wie der Ausgleich erfolgt, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Regelungen.

Arbeitszeitkonten helfen Unternehmen und Beschäftigten, Arbeitszeitstände über einen festgelegten Zeitraum nachzuvollziehen. Sie werden beispielsweise bei Gleitzeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen eingesetzt.

Das Arbeitszeitkonto ist die beste Möglichkeit, die tatsächlich geleisteten Stunden der Arbeitnehmer der wöchentlichen Arbeitszeit zu erfassen und eventuell geleistete Überstunden sowie ein Zeitguthaben zu sammeln. Egal ob einfacher Stundenzettel oder ausgereifte Software: Das Arbeitszeitmodell hat sich in der Praxis für viele Betriebe bereits bewährt.

Was ist ein Arbeitszeitkonto (AZK)?

Das Arbeitszeitkonto, kurz als AZK bezeichnet, ist ein wichtiges Instrument der Personalabteilung. Auf diesem werden alle geleisteten Arbeitsstunden der Angestellten – meist in elektronischer Form – gesammelt. Arbeitszeit wird auf Tage, Wochen und Monate verteilt. Dabei erlaubt das Arbeitszeitkonto dem Arbeitgeber, flexible Arbeitszeitmodelle im Unternehmen umzusetzen. Man kann sich das ähnlich wie ein Sparbuch vorstellen: Nur wird hier kein Geld gespart, sondern es werden Stunden angesammelt. Geleistete Zeit wird im Arbeitszeitkonto der arbeitsvertraglich zu leistenden Zeit gegenübergestellt.

Ansammlung von Überstunden

In dem Zeitkonto können Beschäftigte Überstunden ansammeln. Diese werden als Plusstunden bezeichnet und sind vor allem in Baubetrieben von Bedeutung. Aber auch negative Abweichungen sind möglich. Wenn das Wetter nicht mitspielt und keine Arbeit für die Beschäftigten da ist, können Arbeitnehmer zunächst die Stunden von ihrem Arbeitszeitkonto abbauen. Ein Angestellter kann also dank des Arbeitszeitkontos mehr oder weniger arbeiten als im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vertraglich festgelegt. Das Entgelt ist davon nicht betroffen und bleibt gleich; alles im grünen Bereich also.

Arbeitszeitkonto Minijobber

Prinzip Zeitausgleich

Beim Prinzip des Zeitausgleichs wird die erfasste Mehr- oder Minderarbeit in einem definierten Zeitraum ausgeglichen. Wann der Ausgleich erfolgt, hängt von individuellen und betrieblichen Vereinbarungen ab.

Wie funktioniert ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto vergleicht die vereinbarte Sollarbeitszeit mit der tatsächlich geleisteten beziehungsweise anzurechnenden Ist-Arbeitszeit. Aus der Differenz ergibt sich ein Zeitstand, der je nach den geltenden Regelungen als Guthaben oder negativer Saldo auf dem Arbeitszeitkonto geführt wird.

Bei einem positiven Saldo spricht man von Plusstunden. Ein negativer Saldo wird häufig als Minusstunden bezeichnet. Welche Zeiten berücksichtigt werden und wie ein Ausgleich erfolgt, hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell und den anwendbaren Vereinbarungen ab.

Beispiel: Plusstunden und Minusstunden berechnen

Eine beschäftigte Person hat eine vereinbarte Sollarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.

ArbeitszeitSollstundenIststundenRechnerische Differenz
Woche 14044+4 Stunden
Woche 24038−2 Stunden
Gesamt8082+2 Stunden

In diesem vereinfachten Beispiel ergibt sich nach zwei Wochen ein Zeitguthaben von zwei Stunden.

Wichtig: Nicht jede rechnerische Unterschreitung der Sollarbeitszeit darf automatisch als Minusstunde zulasten der Beschäftigten verbucht werden. Entscheidend sind unter anderem die Ursache der Abweichung und die geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.

Was gilt rechtlich für Arbeitszeitkonten?

Für Arbeitszeitkonten gibt es in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Regelung, die sämtliche Formen und Ausgleichsmodalitäten festlegt. Entscheidend sind insbesondere die geltenden Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden.

Ist ein Arbeitszeitkonto gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, aus der allgemeinen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich keine generelle Pflicht, ein Arbeitszeitkonto zu führen.

Arbeitgeber müssen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Ein Arbeitszeitkonto geht darüber hinaus: Es stellt die erfassten beziehungsweise anzurechnenden Stunden einer vereinbarten Sollarbeitszeit gegenüber und dokumentiert daraus entstehende Zeitstände.

Ob ein Arbeitszeitkonto geführt wird und wie es ausgestaltet ist, richtet sich nach den anwendbaren Vereinbarungen und gegebenenfalls besonderen gesetzlichen Vorgaben.

Wann dürfen Minusstunden entstehen?

Nicht jede Unterschreitung der Sollarbeitszeit darf automatisch als Minusstunde zulasten der Beschäftigten verbucht werden.

Entscheidend ist unter anderem, warum die vereinbarte Arbeitszeit nicht erreicht wurde und welche Regelungen für das Arbeitszeitkonto gelten.

Fällt beispielsweise Arbeit aus, weil der Arbeitgeber keine Beschäftigung anbietet, dürfen daraus nicht ohne Weiteres Minusstunden entstehen. Auch bei Urlaub, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zur Anrechnung beziehungsweise Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen.

Das Bundesarbeitsgericht hat zudem entschieden, dass Arbeitgeber bestehende Zeitguthaben nur dann mit Minusstunden verrechnen dürfen, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung dies erlaubt.

Wie werden Plusstunden ausgeglichen?

Zeitguthaben können je nach geltender Vereinbarung durch bezahlte Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.

Ob und wann ein Ausgleich erfolgen muss, richtet sich nach den maßgeblichen gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen sowie den individuellen Vereinbarungen.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, jedes Arbeitszeitkonto zum Jahresende auf null zu stellen, besteht nicht.

Welche Arbeitszeitgrenzen gelten?

Auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen müssen Unternehmen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes beachten.

Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Grundsätzlich ist außerdem eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen und abweichende Regelungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

Ein positives Arbeitszeitkonto berechtigt deshalb nicht dazu, die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen zu überschreiten.

Instrumente zur Dokumentation des Arbeitszeitkontos

Für Dokumentation und Abgleich werden manuelle Stundenzettel, Aufzeichnungen mit Hilfe einer Excel-Tabelle und elektronische Zeiterfassungssysteme genutzt. Wird die Soll-Arbeitszeit unterschritten, weist das Arbeitszeitkonto die Minusstunden aus.

Unterschied zwischen Arbeitszeitkonto und Stundenkonto

Im Arbeitszeitkonto sammeln Arbeitnehmer Zeitguthaben an, indem sie mehr oder weniger arbeiten als vereinbart. Ein Stundenzettel dagegen ist ein Dokument, in dem die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers protokolliert werden. Der Unterschied besteht darin, dass ein Arbeitszeitkonto Flexibilität ermöglicht, während ein Stundenzettel lediglich die tatsächliche Arbeitszeit aufzeichnet.

Handschriftlicher Stundenzettel

Der Stundenzettel ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitszeitkontos, da er die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers dokumentiert. Er sollte in regelmäßigen Abständen ausgefüllt werden und enthält Informationen zur Anzahl der geleisteten Stunden.

Dabei ist es wichtig, dass der Stundenzettel vollständig und präzise ausgefüllt wird, um eine genaue Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit zu gewährleisten. Die gesetzlichen Vorschriften und tarifvertraglichen Regelungen müssen eingehalten werden. Er wird zur genauen Berechnung der Arbeitszeit für Lohnabrechnungen herangezogen.

Handschriftliche Stundenzettel haben einige Nachteile gegenüber elektronischen Stundenaufzeichnungen. Sie sind sind anfälliger für Fehler, insbesondere wenn die Schrift schwer zu lesen ist. Das Ausfüllen und Archivieren kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem besteht die Gefahr, dass wichtige Informationen fehlen oder nicht richtig eingetragen werden. Es kann schwierig sein, die Richtigkeit von handschriftlichen Stundenzetteln zu überprüfen, insbesondere wenn sie nicht ordentlich aufbewahrt werden.

Elektronische Stundenaufzeichnungen

Elektronische Stundenaufzeichnungen sind einfacher zu lesen, können automatisch berechnet werden, und ermöglichen eine schnellere und präzisere Überwachung der Arbeitszeit.

Digitale Verwaltung von Arbeitszeitkonten

Mittlerweile arbeiten viele Unternehmen mit der Zeiterfassung, wobei diese sowohl in Form einer speziellen Software, via App oder mit einer klassischen Stempeluhr erfolgt. Egal, wie die Arbeitszeit erfasst wird: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben dank ihr die Anzahl der geleisteten Stunden zu jeder Zeit im Blick. Digitale Zeiterfassungssysteme stellen umfassende Funktionen für die Zeiterfassung und das digitale Stundekonto bereit. Sie automatisieren viele Prozesse, wie z.B. die Berechnung von Überstunden und die Erstellung von Arbeitszeitnachweisen. Dies spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Auch Korrekuren sind leicht durchzuführen. So können zum Beispiel Überstunden auf Null gesetzt werden oder in der Ist-Brutto Spalte können Zuschläge für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit ausgewiesen werden.

Beispiel digitales Stundenkonto. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem FAQ-Artikel.

Für wen sind Arbeitszeitkonten sinnvoll?

Aktuelle Studien belegen, dass Arbeitszeitkonten immer beliebter werden. Die Anzahl der Unternehmen, die solche Konten für sich nutzen, hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Kein Wunder, denn die Vorteile einer solchen Zeiterfassung liegen auf der Hand. Vor allem Betriebe mit einer schwankenden Auftragslage oder saisonale Betriebe wie Skischulen, Gärtnereien oder Dachdecker profitieren von einer genauen Erfassung der geleisteten Arbeitszeit. Aus der modernen Arbeitswelt ist dieses Instrument daher kaum mehr wegzudenken. Dennoch gibt es auch eine Kehrseite der Medaille: Laut BAuA Arbeitszeitreport 2016 haben etwa die Hälfte aller Beschäftigten nur wenig Einfluss auf ihre Arbeitszeiten.

Unternehmen mit Arbeitszeitkonten in Deutschland

Was ist ein flexibles Arbeitszeitkonto?

Für flexible Arbeitszeiten hat sich ein Arbeitszeitkonto besonders bewährt. Das klassische Beispiel ist die Gleitzeit. Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wann er mit der Arbeit beginnt und endet. Voraussetzung ist lediglich, dass er auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Anzahl an Stunden kommt. Statistiken belegen, dass mittlerweile schon jedes zweite Unternehmen Arbeitszeitkonten nutzt, um die Arbeitszeit zu erfassen. In der Praxis findet man häufig den Begriff “Ansparkonten”.

Für welche Arbeitszeitmodelle eignet sich ein AZK?

Wie bereits erwähnt, entscheiden sich immer mehr Unternehmen dazu, Arbeitszeitkonten für ihre Mitarbeiter zu führen. Dabei sind sie besonders rentabel für Betriebe, die folgende Arbeitszeitmodelle anbieten:

Ebenso profitieren alle Betriebe im Baugewerbe von Arbeitszeitkonten. Das Problem hier: Die Auftragslage schwankt teilweise beachtlich. Sind viele Aufträge vorhanden, müssen die Angestellten unter Umständen Überstunden leisten. Dann sammeln sie wertvolle Stunden auf ihrem Zeitguthaben und können zu einem späteren Zeitpunkt bei einer schlechten Auftragslage zu Hause bleiben. Dennoch bekommen sie ihren vollen Lohn ausgezahlt, haben also kein finanzielles Risiko und müssen keine Kündigung befürchten. Es funktioniert natürlich auch andersherum: Ein Angestellter kann weniger Stunden als vertraglich vereinbart leisten, muss diese aber irgendwann wieder auffüllen und Mehrarbeit leisten.

Neben Baubetrieben hat sich das Arbeitszeitmodell auch für alle saisonalen Betriebe bewährt. Für Gastronomiebetriebe zum Beispiel gibt es immer eine Hochsaison, in der mehr als üblich gearbeitet wird. Für Mitarbeiter, die eine stets gleichbleibende Arbeitszeit haben und keine Überstunden leisten, ist ein Arbeitszeitkonto hingegen nicht erforderlich.

Die häufigsten Irrtümer und Fakten

  • Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto bei Kündigung?
    Bei Beendigung eines Zeitarbeitsverhältnisses werden Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto in der Regel ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Arbeitnehmer gekündigt haben oder das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wurde.
  • Wann verfallen Minusstunden im Arbeitszeitkonto?
    Nicht geleistete Arbeitsstunden müssen nachgearbeitet werden. Sie können nicht einfach verfallen und müssen innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden. Werden Minusstunden nicht abgearbeitet, kann der Arbeitgeber Lohnkürzungen vornehmen.
  • Wer hat Einsicht in das Arbeitszeitkonto?
    Grundsätzlich haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber Einsicht. Dies ist in den meisten Fällen vertraglich geregelt und wird durch arbeitsrechtliche Bestimmungen gestützt. Neben den unmittelbar Beteiligten können unter Umständen auch weitere Personen Einsicht nehmen, beispielsweise: Betriebsrat, Personalabteilung und externe Prüfer im Rahmen eines Audits.
  • Sind Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto automatisch Überstunden?
  • Nein, Plusstunden auf einem Arbeitszeitkonto sind nicht automatisch mit Überstunden gleichzusetzen. Plusstunden entstehen, wenn die dem Arbeitszeitkonto gutgeschriebenen Stunden die maßgebliche Sollarbeitszeit übersteigen. Ob diese zusätzlichen Stunden zugleich als Überstunden gelten, hängt von den geltenden arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen ab.
  • Bei einem Gleitzeitmodell können Beschäftigte beispielsweise innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens länger arbeiten und die zusätzlichen Stunden später durch kürzere Arbeitstage ausgleichen. Solche Plusstunden sind nicht zwangsläufig angeordnete oder vergütungspflichtige Überstunden.
  • Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet bei einer Sollarbeitszeit von 40 Stunden in einer Woche 43 Stunden. Auf ihrem Arbeitszeitkonto entsteht nach den geltenden Buchungsregeln ein Guthaben von drei Stunden. Ob diese drei Stunden zusätzlich als Überstunden gelten und wie sie auszugleichen sind, richtet sich nach den maßgeblichen Vereinbarungen und Umständen.
  • Für Unternehmen ist deshalb wichtig, zwischen dem Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto und dem arbeitsrechtlichen Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich zu unterscheiden.

Wichtige Urteile der Arbeitsgerichte

Es gibt eine Vielzahl von Urteilen zum Thema Arbeitszeitkonto, da dieses rechtliche Instrument in vielen arbeitsrechtlichen Konstellationen eine Rolle spielt. Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Jahre zu verschiedenen Aspekten des Arbeitszeitkontos geäußert, und die genaue Bedeutung und Auslegung können je nach konkretem Sachverhalt und den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren.

Einige wichtige Aspekte, zu denen es regelmäßig Urteile gibt, sind:

  • Darf ein Arbeitgeber Zeitguthaben mit Minusstunden verrechnen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig? Rechtssprechung BAG, 5 AZR 676/11
  • Wann verjähren Ansprüche auf Auszahlung von Zeitguthaben? Rechtsprechung BAG, 5 AZR 767/13
  • Wie ist mit dem Zeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verfahren?
  • Kann ein Zeitguthaben bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Rolle spielen?
  • Wie wirkt sich Kurzarbeit auf das Arbeitszeitkonto aus? Rechtsprechung BAG, 9 AZR 364/22

Welche verschiedenen Arten gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Arbeitszeitkonten: Das Kurzzeit- und das Langzeitkonto.

Kurzzeitkonto

Für ein Kurzzeitkonto gilt: Es gilt in der Regel für ein Jahr und zum Jahresende müssen sämtliche Stunden auf null stehen. Ebenfalls möglich sind Zeiträume von sechs oder drei Monaten. Der Arbeitnehmer muss also entweder zu Hause bleiben, um zu viel geleistete Stunden abzubummeln oder Mehrarbeit leisten. Diese Kurzzeitkonten wiederum werden unterteilt in

  • Ampelkonto
  • Gleitzeitkonto
  • Überstundenkonto
  • Arbeitszeitkorridor

Die drei Bereiche des Ampelkontos definieren sich wie folgt:

Grüner Bereich: In diesem Bereich liegt eine geringe Abweichung vor. Plus- und Minusstunden weichen nur geringfügig von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ab. Beschäftigte nehmen den Ausgleich eigenverantwortlich vor – der Vorgesetzte muss nicht eingreifen.

Gelber Bereich: In gelben Bereich liegt eine erhebliche Abweichung von Mehr- oder Minderarbeit vor. Es ist davon auszugehen, dass der Ausgleich nicht ohne weiters möglich ist. Für diese Phase sind daher konkrete Maßnahmen vorzunehmen, wie beispielsweise, dass weitere Überstunden nur mit einer Genehmigung des Vorgesetzten gemacht werden dürfen oder dass die Beschäftigten verpflichtet sind, im Maßnahmen zur Verringerung zu vereinbaren.

Roter Bereich: Im rote Bereich ist ein Abbau der angesammelten Überstunden im Tagesgeschäft schwierig umzusetzen. Beschäftigte und Vorgesetzten müssen konkrete Maßnahmen zur Rückkehr in den grünen Bereich zu vereinbaren.

Auf dem Überstundenkonto werden grundsätzlich alle Überstunden ebenso wie Minuskonten gesammelt.

Beim Gleitzeitkonto wiederum wird zwischen Kern-, Rahmen- und Funktionsarbeitszeit unterschieden. Die Kernarbeitszeit ist die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer zwingend auf Arbeit sein muss. Die restliche Zeit kann er sich in der Regel frei einteilen.

Etwas komplizierter ist der Arbeitszeitkorridor. Dieser ermöglicht es dem Arbeitgeber, gemäß § 6 Abs. 6 TVöD, die wöchentliche Arbeitszeit zu variieren. Diese kann auf bis zu 45 Stunden festgesetzt werden.

Langzeitkonten

Die Langzeitkonten unterscheiden sich von den Kurzzeitkonten dadurch, dass Mitarbeiter hier langfristig Stunden sammeln können. Sie sind auch unter den Begriffen Wertguthaben und Zeitwertkonto zu finden. Mitarbeiter sparen hier Lebensarbeitszeit an. Dieses Modell hat sich bewährt, wenn ein Angestellter in Frührente gehen oder eine verlängerte Elternzeit nehmen möchte. Nicht nur für den Angestellten ist solch ein Langzeitkonto praktisch. Auch die Betriebe nutzen es zur Beschäftigungssicherung, um keine vorschnelle Kündigung aussprechen zu müssen.

Ist ein Arbeitszeitkonto gut?

Arbeitszeitkonten ermöglichen Unternehmen, agil auf wechselnde Auftragslagen einzugehen, ohne den Personalbestand ständig anpassen zu müssen. So können Mitarbeiter bei hoher Auslastung zusätzliche Stunden leisten und in ruhigen Phasen Überstunden abbauen Gibt es viel Arbeit, bleiben die Mitarbeiter länger. Bei Stillstand der Produktion ist ein früherer Feierabend möglich.

Angestellten müssen bei einer schlechten Auftragslage keine Angst vor Arbeitslosigkeit haben. Auch wenn sie saisonbedingt zu Hause bleiben müssen, bleibt das Entgelt konstant. So sind die häuslichen Finanzen besser planbar.

Dank der freien Zeiteinteilung, die diverse Arbeitszeitkonten ermöglichen, gehen die Mitarbeiter deutlich motivierter an die Arbeit. Dadurch kann die Produktivität gesteigert werden, was wiederum dem Unternehmen und dessen Umsatz zugutekommt. Daher dient ein Arbeitszeitkonto im weitesten Sinne auch dazu, eine bessere Work-Live-Balance zu erfüllen. Das gilt besonders für das Gleitzeitmodell: Die Angestellten können sich ihre Arbeitszeit frei einplanen, haben mehr Zeit für Hobbies und Familie und sind dadurch wesentlich motivierter und produktiver.

Zu guter Letzt: Die genaue Erfassung aller Arbeitsstunden ist für das Unternehmen auch aus einem anderen Grund interessant. Im Rahmen der Projektkalkulation können Kundenprojekte so genau ausgewertet werden.

Arbeitszeitkonto Nachteile Arbeitnehmer

Grundsätzlich überwiesen die Vorteile eines Arbeitszeitkontos. Allerdings gibt es auch Nachteile für Arbeitnehmer*innen:

  • Verlust von Überstundenzuschlägen
  • Druck zur Mehrarbeit
  • Mangelnde Flexibilität bei der Zeitausgleich
  • Verlust von Stunden bei Kündigung
  • Konflikte mit dem Arbeitgeber beim Abbau und Aufbau von Überstunden

In vielen Fällen werden Überstunden, die auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt werden, nicht mit einem zusätzlichen Zuschlag vergütet. Arbeitnehmer leisten somit eine Art “Vorschuss” auf ihre Freizeit. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer sich unter Druck gesetzt fühlen, mehr zu arbeiten, um ihr Zeitkonto aufzubauen. Dies kann zu einer Überlastung und einem erhöhten Stresslevel führen. Die Möglichkeit, angesammelte Stunden abzubauen, ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann somit die Flexibilität der Arbeitnehmer einschränken. Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen können unter Umständen nicht alle auf dem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden ausgezahlt werden. Es kann zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, wenn es um die Frage geht, wann und wie die auf dem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden abgebaut werden können.

Für den Arbeitgeber bedeutet die große Anzahl an Überstunden eine finanzielle Belastung. Jede zusätzlich gesammelte Überstunde muss dem Arbeitnehmer irgendwann ausgezahlt werden. Diese Überstunden sind Gehaltsforderungen, welche der Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber stellen kann. Die betriebliche Praxis hat zudem gezeigt, dass viele Mitarbeiter unnötig viele Überstunden auf dem Konto sammeln, um sich frei nehmen zu können. Die Meinungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, was die Anzahl an Überstunden angeht, gehen meist deutlich auseinander. Das führt zu Konflikten zwischen beiden Parteien, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden.

Ein weiterer Nachteil: Die Arbeitgeber Arbeitszeitkonten müssen akribisch und genau gepflegt werden, was einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet.

Fazit

Das Arbeitszeitkonto hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche nennenswerte Vorteile. Nicht umsonst entscheiden sich immer mehr Betriebe, ein solches einzuführen.

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Bildquellen: despositphotos.com©HayDmitriy

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