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Überstunden im Sinne von Arbeitszeit




Ein wichtiges Kundenprojekt, dass abgeschlossen werden muss. Viele Anfragen, die bearbeitet werden müssen. Manchmal lassen sich Überstunden nicht verhindern. In einigen Branchen haben sie sich längst als Standard eingeschlichen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Abgeltungsmöglichkeiten Unternehmen nutzen können und wie Sie Überstunden korrekt auszahlen.

Überstunden in Deutschland

Trotz Coronakrise leisten Deutsche 2021 fast 1,7 Milliarden Überstunden. Insbesondere in Berufen mit hohem Arbeitsdruck und Zeitdruck fallen viele Überstunden an. Das geht aus einer Anfrage der Linken im Bundestags hervor. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) wertet regelmäßig die Anzahl der Überstunden aus.





Wie viele Arbeitsstunden sind gesetzlich erlaubt?

Die Höchstgrenze für Überstunden richtet sich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Laut in § 3 des Arbeitszeitgesetzes darf ein Arbeitnehmer acht Stunden arbeiten: So steht es in § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Woraus sich für eine 6-Tage-Woche eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden ergibt. Durch Tarifverträge kann die werktägliche Arbeitszeit höher angesetzt werden. Zu Überstunden sind Arbeitnehmer generell nicht verpflichtet. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit auf 10 Arbeitsstunden ausgedehnt werden. Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen muss der Durchschnitt von 8 Stunden wiederhergestellt werden. Leitende Angestellte sind von diesem Grundsatz ausgenommen.





Was versteht man unter Mehrarbeit?

Mehrarbeit, auch Überstunden oder Plusstunden, leisten Arbeitnehmer dann, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aber auch mittelbar aus einem Tarifvertrag, Kollektivvertrag bzw. Gesamtarbeitsvertra oder einer Betriebsvereinbarung. Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann muss dieser einer Überstundenregelung zustimmen.

Gibt es eine Pflicht zur Leistung von Überstunden?

Eine Pflicht zur Leistung von Überstunden gibt es nicht. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, hat der Arbeitnehmer nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erbringen. Ist in Arbeits- oder Tarifverträgen eine Überstundenregelung verankert, können Arbeitgeber Überstunden anordnen. Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer sind dann nur ausnahmsweise unter den Gesichtspunkten von Treue und Glauben verpflichtet, Überstunden zu leisten. Dies gilt vornehmlich für Notfälle oder sonstige unvorhersehbare Fälle, die zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz der betrieblichen Interessen erforderlich sind.

Verbot für Überstunden

Schwangere und stillende Mütter, Minderjährige und Schwerbehinderte dürfen nicht mit Mehrarbeit belastet werden.

Wie erfolgt die Vergütung von Überstunden?

Arbeitgeber müssen von Mitarbeitern geleistete Überstunden im Normalfall bezahlen. Ein potenzieller Freizeitausgleich muss vertraglich festgehalten sein. Ohne besondere Vereinbarung gilt § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier heißt es: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“





Das Bundesarbeitsgericht (BAG) geht dementsprechend grundsätzlich davon aus, dass der Arbeitnehmer eine zusätzliche Vergütung für Überstunden fordern kann (vgl. BAG, Urteil v. 17. März 1982 – 5 AZR 1047/79). Der Grund für die Erwartung des Arbeitnehmers, dass die zusätzliche Arbeit vergütet wird, liegt in der vertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit. Sofern eine Regelarbeitszeit vereinbart ist, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, grundsätzlich nicht länger – und falls doch, dann nur gegen zusätzliche Vergütung – arbeiten zu müssen.

Wie berechnet man die Vergütung von Überstunden?

Im ersten Schritt berechnen Sie Ihren Stundenlohn. Dafür multiplizieren Sie Ihre Wochenarbeitsstunden mit dem Faktor 4,35. Ihr monatliche Bruttogehalt teilen Sie dann durch die ermittelte Monatsarbeitszeit. Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 30 Stunden in der Woche. Bei einem Brutto-Monatslohn von 2.620 Euro kommt er auf einen Stundenlohn von 20,00 Euro. Im zweiten Schritt multiplizieren Sie den durchschnittlichen Stundenlohn mit der geleisteten Mehrarbeit und erhalten die zu vergütenden Überstunden. Beispiel: Der errechnete Stundenlohn von 20,00 Euro wird mit den geleisteten 14 Überstunden multipliziert.





Warum sind freiwillige Überstunden riskant?

Daraus folgt jedoch auch umgekehrt, dass der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig Überstunden leistet und dafür gegen den Willen des Arbeitgebers eine Vergütungspflicht herbeiführen kann. Macht der Arbeitnehmer freiwillig Überstunden, hat er keinen Anspruch auf einen Ausgleich. Der Arbeitgeber muss Überstunden nur dann vergüten, wenn ihm die Leistung der Überstunden auch zugerechnet werden kann.

Dokumentation von Überstunden

In jedem Fall ist es ratsam, geleistete Überstunden zu dokumentieren. Dafür eignen sich handschriftliche Stundenzettel und Excel-Tabellen. Arbeitgeber müssen den Stundenzettel am Monatsende gegenzeichnen. Arbeitet man mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem, werden die Überstunden damit automatisch dokumentiert.





In elektronischen Systemen werden die Stunden, die von der Regelarbeitszeit abweichen, im Gleitzeitkonto erfasst und als Plus- oder als Minusstunden ausgewiesen. In der Regel gleichen sich die Stunden nach einer gewissen Zeit aus. Man kann längere Zeit angehäufte Plusstunden aber auch in ein Überstundenkonto übertragen lassen, um sie später für Freizeitausgleich oder für eine Auszahlung verwenden zu lassen.

Beispiel digitales Überstundenkonto

Zusätzlich kann man in der Regel Überstundenregelungen anlegen und den einzelnen Mitarbeitern zuweisen. Es kann eine gewisse Anzahl von Überstunden gekürzt werden, wenn diese laut Arbeitsvertrag schon vom Gehalt abgegolten sind. Man kann auch die Übernahme von gemachten Überstunden nach oben hin begrenzen, wenn die Anzahl der Überstunden nicht ausufern soll.

Überstunden abbauen bei Krankheit

Erkrankt ein Angestellter während des Überstundenabbaus, werden ihm die Krankheitstage nicht gutgeschrieben. Beim Abfeiern von Mehrarbeit werden Arbeitnehmer lediglich von ihrer Pflicht entbunden, zu arbeiten. Deshalb handelt es sich nicht um eine arbeitsfreie Zeit. Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko nach einem Antrag auf Überstundenabbau zu erkranken.