30 Minuten – länger ist die durchschnittliche Pause deutscher Arbeitnehmer nicht. Doch welche Pausenregelung ist gesetzlich vorgeschrieben? Und wie erfasst man Pausen in einer Zeiterfassungs-Software richtig? Ab welcher Arbeitszeit ist eine Pause Pflicht? Automatischer Pausenabzug oder Stempeln durch die Mitarbeiter – welche Möglichkeiten bietet eine Online-Pausenerfassung?
Pausenregelung: Je nach Arbeitszeit genau festgelegt
Die Dauer der Pause ist vom Gesetzgeber genau festgelegt. Die Ruhepause beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten. Teilzeit-Mitarbeiter die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten müssen keine gesetzlich vorschrieben Pause einhalten. Die Arbeitnehmer müssen die Pausenzeiten nicht an einem Stück nehmen (z.B. von 10:00 – 10:15 Uhr sowie von 13:30 – 14:15 Uhr), sie können die Pausenzeiten auch in andere Zeitabschnitte aufteilen. Diese müssen jedoch mindestens 15 Minuten betragen. Minderjährige, zum Beispiel Auszubildende, genießen besonderen Schutz. Sie müssen ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden 60 Minuten Pause einlegen. Bei vielen Programmen ist auch ein automatischer Pausenabzug möglich. Mit einer Zeiterfassung lassen sich Pausenregeln exakt abbilden.
Arbeitszeit Erwachsene Mindestdauer der Pause nach dem Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeit 0 bis 6 Stunden 0 Minuten
Arbeitszeit 6-9 Stunden 30 Minuten
Arbeitszeit ab 9 Stunden 45 Minuten
Jugendliche und Azubis Mindestdauer der Pause nach dem Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeit 4,5-6 Stunden 30 Minuten
Arbeitszeit ab 6 Stunden 60 Minuten
Ruhepausen dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden. Ein Arbeitgeber kann über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus andere Pausenregelungen – also auch längere Pausen – vorschreiben.
Pausenregelung in der Zeiterfassungssoftware – Berücksichtigung von Arbeitszeitmodellen
Welche Möglichkeiten gibt es Ruhepausen in einer Zeiterfassungssoftware zu erfassen? Pausenzeiten zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit und müssen daher nicht vom Arbeitgeber vergütet werden. Die Pausenzeit kann also von der Arbeitszeit abgezogen werden. Eine Zeiterfassungs-Software sollte die Möglichkeit bieten, für jedes Arbeitszeitmodell die entsprechenden Pausenzeiten zu hinterlegen. Werden die Stammdaten eines neuen Mitarbeiters in der Software eingetragen, sollte per Mausklick das entsprechende Arbeitszeitmodell mit den dazugehörigen Pausenzeiten ausgewählt werden können.
Auswahl der Pausenregelung – Pausenautomatik oder stempeln der Pausen durch die Mitarbeiter?
Im Idealfall bietet die Zeiterfassungssoftware verschiedene Pausenregelungen an und Sie können sich für eine Regelung Ihrer Wahl entscheiden. Entweder für eine automatische Pausenregelung, bei der die Pausenzeiten flexibel für jedes Arbeitszeitmodell (Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung) von der Arbeitszeit abgezogen werden. Oder Ihre Mitarbeiter stempeln die Mittagspausen. Eine Kombination aus Pausenautomatik und eigenem Stempeln sollte auch umsetzbar sein.
Automatischer Pausenabzug
Die Pausenzeiten der Mitarbeiter werden in der Zeiterfassungssoftware automatisch von der täglichen Arbeitszeit abgezogen. Für jedes Arbeitszeitmodell können Pausenregelungen hinterlegt werden. Bei einem Arbeitnehmer mit einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden werden jeden Tag 45 Minuten von der Arbeitszeit abgezogen. Der Mitarbeiter muss lediglich seine Arbeitszeit (Kommen, Gehen) in die Software einbuchen. Pausenzeiten müssen nicht von den Mitarbeitern erfasst werden.
Automatischer Pausenabzug zu einer festen Uhrzeit
Die Pausenzeiten der Mitarbeiter werden in der Zeiterfassungssoftware jeden Tag – zum Beispiel von 12:30 bis 13:15 Uhr – von der täglichen Arbeitszeit abgezogen. Mitarbeiter müssen lediglich Ihre Arbeitszeiten in die Software einbuchen. Pausenzeiten müssen nicht „gestempelt“ werden.
Autopause mit Pausenbuchung durch die Mitarbeiter
Die Pausenzeiten der Mitarbeiter werden in der Zeiterfassungssoftware automatisch von der täglichen Arbeitszeit abgezogen. Mitarbeiter buchen zusätzlich Ihre Pausenzeiten (Frühstückspause, Mittagspause) direkt in der Online-Software oder über ein Terminal. Bleibt ein Mitarbeiter länger in der Pause, wird die zusätzliche Pausenzeit von der Arbeitszeit abgezogen. Nimmt ein Mitarbeiter 65 Minuten Mittagspause, werden über die Autopause 45 Minuten abgebucht und zusätzlich 20 Minuten für die Überziehung der Pause. Bleibt ein Mitarbeiter nur 30 Minuten in der Pause, werden trotzdem 45 Minuten Pause von der Arbeitszeit abgezogen.
Mitarbeiter „stempeln“ selbst Ihre Pausen
Mitarbeiter buchen alle Pausenzeiten (Frühstückspause, Mittagspause und gegebenenfalls Zigarettenpausen) direkt in der Software oder über ein Terminal. Die genommenen Pausenzeiten werden minutengenau von der Arbeitszeit abgezogen.
Online Pausenbuchung – einfach und flexibel
Mit der TimO® Software verwalten Unternehmen Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter einfach und effizient. Pausenzeiten können direkt am Arbeitsplatz über einen Internetbrowser eingepflegt werden. Die Zeiterfassung erfolgt mit wenigen Klicks: Datum auswählen, Stunden eintippen und speichern – das ist schon alles. Die Software ist sehr einfach aufgebaut und leicht verständlich. Die Erfassung erfolgt minutengenau (08:35 bis 12:05 Uhr), auf Stundenbasis (3 Stunden), in individuellen Zeitstufen (30 Minutenschritte) erfolgen. Ruhepausen und Zigarettenpausen lassen sich in wenigen Sekunden unkompliziert buchen. Der Mitarbeiter drückt bei Pausenbeginn auf den Pausen-Button und meldet sich nach der Pause per Mausklick zurück. Die cloudbasierte Software berücksichtigt verschiedene Arbeitszeitmodelle und individuelle Regelungen
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