Entwicklung des Mindestlohns 2024

Entwicklung des Mindestlohns 2024

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro erhöht. Erfahren Sie hier alles rund um die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland zum 1. Januar 2024. Was bedeutet die Erhöhung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Was müssen Sie beachten?

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Er dient dazu, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und sicherzustellen, dass sie für ihre Arbeit fair bezahlt werden. Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn mehrmals erhöht. Zum 1. Januar 2024 liegt er nun bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Anfang 2025 folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Mindestlohn 2024. Wir erklären Ihnen, wer vom Mindestlohn profitiert, welche Auswirkungen er auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat und worauf Sie bei der Anwendung des Mindestlohns achten müssen.

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) wurde eingeführt, um den Niedriglohnsektor zu regulieren und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer für ihre Arbeit eine faire und existenzsichernde Vergütung erhalten. Seit der Einführung wurde der Mindestlohn mehrfach erhöht.

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland war das Ergebnis langer politischer Debatten und Verhandlungen. Es wurde von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen. Die treibende Kraft hinter der Einführung war insbesondere die SPD, die den Mindestlohn als ein zentrales Wahlversprechen und politisches Ziel verfolgte. Die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) spielte eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes.

Anpassungen werden von der Mindestlohnkommission beschlossen, die aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie wissenschaftlichen Mitgliedern besteht. Die Kommission überprüft regelmäßig die Auswirkungen des Mindestlohns und empfiehlt Anpassungen, um die Balance zwischen fairer Entlohnung und wirtschaftlicher Verträglichkeit zu wahren.

Mindestlohn Entwicklung

Seit der Einführung wurde der Mindestlohn mehrfach erhöht. Insgesamt gab es acht Erhöhungen von 2015 bis 2024. Seit 2015 ist er um ca. 45,88% gestiegen. Hier sind die einzelnen Erhöhungen im Überblick.

JahrGesetzlicher Brutto-MindeststundenlohnZuwachs in Cent
2015 + 20168,50 EuroEinführung
2017 + 20188,84 Euro34 Cent
20199,19 Euro35 Cent
20209,35 Euro16 Cent
20219,50 Euro15 Cent
ab 1. Juli 20219,60 Euro10 Cent
20229,82 Euro22 Cent
ab 1. Juli 202210,45 Euro63 Cent
ab 1. Oktober 202212,00 Euro155 Cent
ab 1. Janur 202412,41 Euro41 Cent
ab 1. Januar 202512,82 Euro41 Cent

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro brutto pro Stunde. Anfang 2025 folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. 

Wer profitiert von der Erhöhung auf 12,41 Euro?

Von der Erhöhung profitierten in Deutschland schätzungsweise über 6,64 Millionen Menschen. Dies entspricht rund 15 Prozent aller Beschäftigten. Die genaue Zahl variiert je nach Quelle, liegt aber laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zwischen 5,8 und 6,1 Millionen. In einigen Branchen, wie z.B. der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Gebäudereinigung, liegt das Lohnniveau oft niedriger als in anderen Branchen. Daher profitieren Arbeitnehmer in diesen Branchen überdurchschnittlich stark von der Erhöhung.

Da die Erhöhung pro Stunde erfolgt, wirkt sie sich bei Teilzeitbeschäftigten stärker auf den Gesamtverdienst aus. Die Geringverdiener, die zuvor genau 12 Euro pro Stunde verdienten, profitieren dieses Jahr von einer Steigerung um 3,42 %.

Negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

Die Erhöhung des Mindestlohns hatte auch einige negative Auswirkungen. In einigen Branchen kam es zu Preisanstiegen. Zudem befürchten Experten Verdrängungseffekte. Das bedeutet, dass einige Arbeitnehmer ihren Job verlieren, weil Arbeitgeber stattdessen Leiharbeiter einsetzen.

Die langfristigen Auswirkungen der Erhöhung des Mindestlohns auf die deutsche Wirtschaft sind noch unklar. Es ist möglich, dass die positiven Auswirkungen, wie die Stärkung der Kaufkraft der Geringverdiener, die negativen Auswirkungen überwiegen.

Wie viele verdiene ich 2024 mit dem Mindestlohn?

Um zu berechnen, wie viel du bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde verdienst, benötigen wir die Anzahl der Stunden, die du pro Woche oder pro Monat arbeitest. Hier findest du Beispielrechnungen für unterschiedliche Wochenstunden.

  • Du verdienst bei einer 40-Stunden-Woche monatlich etwa 2.148,41 Euro brutto.
  • Du verdienst bei einer 30-Stunden-Woche monatlich etwa 1.611,10 Euro brutto.
  • Du verdienst bei einer 20-Stunden-Woche monatlich etwa 1074.21 Euro brutto.

Es gibt auch einige Ausnahmen vom Mindestlohn, z. B. für Minijobs, Praktika und Volontariate.

Beispielrechnung für eine 40-Stunden-Woche

Falls du nur 40 Stunden pro Woche arbeitest, sieht die Rechnung wie folgt aus:

  1. Wöchentlicher Verdienst: 12,41 Euro/Stunde×40 Stunden/Woche=496,40 Euro/Woche
  2. Monatlicher Verdienst: Da es etwa 4,33 Wochen in einem Monat gibt, rechnet man: 496,40 Euro/Woche×4,33 Wochen/Monat=2148,41 Euro/Monat

Beispielrechnung für eine 20-Stunden-Woche

Falls du nur 20 Stunden pro Woche arbeitest, sieht die Rechnung wie folgt aus:

  1. Wöchentlicher Verdienst: 12,41 Euro/Stunde×20 Stunden/Woche=248,20 Euro/Woche
  2. Monatlicher Verdienst: 248,20 Euro/Woche×4,33 Wochen/Monat=1074,21 Euro/Monat

Wie habe ich 2023 mit dem Mindestlohn verdient?

Wie viel verdiene ich bei 12 € Mindestlohn? 2023 lag der Mindestohn von Januar bis September noch bei 12,00 Euro. Nehmen wir an, du hast in diesem Jahr 40 Stunden pro Woche gearbeitet. Dann hast du 24.960 Euro verdient. Ab Oktober 2023 stieg der Mindestlohn auf 12,53 Euro pro Stunde.

Wie hoch war der Mindestlohn bei einem 450 Euro Job?

Der Mindestlohn für 450-Euro-Jobs war in Deutschland nicht direkt an die Höhe des monatlichen Verdienstes gebunden, sondern an die Anzahl der Arbeitsstunden.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 538 Euro und der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von ca. 43,35 Stunden pro Monat.

Wie viele verdiene ich 2025 mit dem Mindestlohn?

Um zu berechnen, wie viel du bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde verdienst, benötigen wir die Anzahl der Stunden, die du pro Woche oder pro Monat arbeitest. Hier findest du Beispielrechnungen für unterschiedliche Wochenstunden.

  • Du verdienst bei einer 40-Stunden-Woche monatlich etwa 2.220,42 Euro brutto.
  • Du verdienst bei einer 30-Stunden-Woche monatlich etwa 1.665,32 Euro brutto.
  • Du verdienst bei einer 20-Stunden-Woche monatlich etwa 1.110,21 Euro brutto.

Wann steigt der Mindestlohn auf 15 Euro?

Für die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ist aktuell kein Datum bekannt. Es ist unklar, ob es zu dieser Erhöhung kommen wird. Die SPD fordert eine weitere Erhöhung des Mindestlohns. Sie betrachtet eine Erhöhung in zwei Schritten auf 15 Euro als sinnvoll. Dabei orientiert sie sie an der Empfehlung der EU-Mindestlohnrichtlinie. Kanzler Olaf Scholz sprach in einem Interview mit dem Stern von einer schrittweisen Erhöhung auf 15 Euro. Dafür bekam der Kanzler von der FDP und Arbeitgebern kräftig Gegenwind.

Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmer mindestens den gesetzlich festgelegten Stundenlohn erhalten müssen. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, die Arbeitszeiten genau zu erfassen. Eine Zeiterfassungssoftware hilft dabei, die geleisteten Stunden zuverlässig zu dokumentieren und sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter entsprechend bezahlt wird.

Halten sich alle Arbeitgeber an die gesetzlichen Mindestlohn Vorgaben?

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Sitz in Berlin zeigt, dass das Mindestlohngesetz leider nicht in allen Betrieben und Branchen ernstgenommen wird. Bewerkstelligen lässt sich dies unter anderem durch eine (bewusst) ungenaue Zeiterfassung und Zeitabrechnung. Als besonders beliebt bei der inkorrekten Erfassung der Arbeitszeit haben sich unbezahlte Überstunden erwiesen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die das Mindestlohngesetz zum Teil nur mit Einschränkungen anzuwenden ist. Die Kriterien dafür sollen hier kurz angeführt werden:

Jugendliche unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
Auszubildende, die sich gerade in einer Berufsausbildung befinden (altersunabhängig)
Bislang Langzeitarbeitslose, die sich noch im ersten halben Jahr einer neuen Anstellung befinden
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum zum Beispiel im Rahmen eines Studiums absolvieren
Praktikanten, die sich im Vorfeld eines Studiums für ein freiwilliges Praktikum von maximal drei Monaten entschieden haben
Jugendliche, die an einer vorbereitenden Qualifizierungsmaßnahme für eine Berufsausbildung teilnehmen (Stichwort Berufsbildungsgesetz)
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter
Einschränkungen beim Mindestlohngesetz

Konsequenzen bei Nichtbeachtung des Mindestlohngesetzes

In solchen Fällen kann und sollte eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ein Urteil kann eine Rückwirkung von bis zu drei Jahren zeitigen. Im Vorfeld ist der betroffene Arbeitnehmer gut beraten, sich an den Betriebsrat seiner Firma, eine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt zu wenden. Sie alle führen entsprechende Beratungen durch. In solchen Fällen kann und sollte eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Darüber hinaus hat jeder die Möglichkeit, seinen Arbeitgeber anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ anzuzeigen. Zuständig ist stets jene Behörde, die sich in der Nähe des Arbeitsplatzes, nicht aber unbedingt in der Nähe des Wohnortes des Arbeitnehmers befindet.

Bei einem Verstoß dagegen droht einem Arbeitgeber eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich unter anderem aus der Häufigkeit solcher Vorkommnisse, dem Maß an Vorsatz und aus der Bereitschaft des Arbeitgebers, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, Stichwort Mitwirkungspflicht.

Bei Geldbußen, die die Grenze von 200 Euro überschreiten (was meistens der Fall ist) erfolgt ein Eintrag im Gewerbezentralregister. Übersteigt die Geldstrafe 2.500 Euro, kann das Unternehmen temporär vom Wettbewerb mit Blick auf öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Das Sozialgesetzbuch IV §28 sieht darüber hinaus vor, dass der Arbeitgeber bei berechtigten Lohn-Nachforderungen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung übernehmen muss.

Branchenspezifische Mindestlöhne

Ein Branchenmindestlohn ist eine verbindliche unterste Lohngrenze für eine Branche, die in Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und anschließend für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen (also der entsprechende Tarifvertrag) kann durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit einem Ausschuss aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn dies die Tarifvertragsparteien (also Gewerkschaften und Arbeitgeber) gemeinsam beantragt haben.

Durch diese sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung gilt der Tarifvertrag mit dem Branchenmindestlohn nicht nur in Unternehmen, die Mitglieder des Arbeitgeberverbandes sind, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn gilt für alle Beschäftigten in der entsprechenden Branche â€“ ganz gleich, ob ihr Arbeitgeber einen Tarifvertrag abgeschlossen hat und tarifgebunden ist.

Wenn kein Anspruch auf einen Branchenmindestlohn besteht, muss mindestens der allgemeingültige Mindestlohn ausbezahlt werden. Darauf hat jeder Arbeitnehmer, abgesehen von den oben genannten Ausnahmen, einen Rechtsanspruch. Die Regelungen dazu finden Sie hier:

Mindestlohngesetz (MiLoG)
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Arbeitnehmerrecht

Die Mindestlöhne einiger Branchen für 2024

Hier finden Sie eine Übersichtstabelle mit den wichtigsten Branchenmindestlöhnen in Deutschland, die ab 2024 gelten und speziell für verschiedene Sektoren ausgehandelt wurden, um faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu gewährleisten

Im Jahr 2024 verdienst du mit dem Branchenmindestlohn am besten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Hier sind die Mindestlöhne mit 18,95 Euro und 19,95 für Perosnal mit zusätzlichen Qualifikationen besonders hoch. Diese Löhne übertreffen deutlich die Mindestlöhne in anderen Branchen, wie z.B.: Pflegebranche mit 19,50 Euro pro Stunden oder Fassadenreinigung mit 16,70 pro Stunde.

BrancheBrutto-Mindestlohn pro Stundegilt seit
Bauhauptgewerbe01.04.2024
13,50 Euro (einfache Bauarbeiten)
16,50 Euro (Facharbeiter in Westdeutschland)
16,00 Euro (Facharbeiter in Ostdeutschland)
Schornsteinfegerhandwerk14,50 Euro01.01.2024
Geld- und Wertdienste01.01.204
14,82 Euro (Sicherheitsstufe I)
18,02 Euro (Sicherheitsstufe II)
Steinmetz- und Steinhauerhandwerk13,35 Euro01.08.2022
Pflegedienste15,50 Euro (ungelernt)01.5.2024
16,50 Euro (mind. 1 Jahr Ausbildung)
19,50 Euro (Pflegefachkraft)
Abfallwirtschaft12,41 Euro30.09.2022
Gebäudereinigung01.01.2024
13,50 Euro (Innen- und Unterhaltsreinigung)
16,50 Euro (Glas- und Fassadenreinigung)
Gerüstbauerhandwerk12,85 Euro
Leih- und Zeitarbeit13,50 Euro1.1.2024
Berufliche Aus- und Weiterbildung01.01.2024
18,58 Euro (pädagogoisches Personal)
19,15 (zusätzliche Qualifikation)
Dachdeckerhandwerk13,90 Euro (ungelernt)01.01.2024
15,60 Euro (Geselle)
Elektrohandwerk13,95 Euro01.01.2024

Gesetzlicher Mindestlohn und Branchenmindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird in Deutschland durch das Mindestlohngesetz geregelt. Es ist ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn und gilt als unterste Lohngrenze für alle Beschäftigten in Deutschland (mit bestimmten Ausnahmen). Ein Branchenmindestlohn gilt nur für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Wenn ein Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn, gilt für die Beschäftigten dieser entsprechenden Branche der Branchenmindestlohn. Kein Arbeitgeber dieser Branche darf in diesem Fall den allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn mit Hinweis auf den (niedrigeren) gesetzlichen Mindestlohn kürzen.

Gelten die Mindestlohn-Ausnahmen auch für einen Branchenmindestlohn?

Nein. Die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn (Wikipedia) gelten nur für den vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn und die tariflich ausgehandelten Branchenmindestlöhne sind zwei unterschiedliche Regelungen. Was von den Tarifpartnern in den Branchenmindestlöhnen ausgehandelt wurde, hat auch weiterhin Bestand – unabhängig davon, welche Ausnahmen es für den gesetzlichen Mindestlohn gibt.


Weitere Informationen rund um das Thema Mindestlohn finden Sie unter folgenden Quellen.

  • Mindestlohn Pflegedienste – https://www.lohn-info.de/mindestlohn_pflegedienste.html
  • Branchenmindestlöhne – https://www.dgb.de/service/ratgeber/branchenmindestloehne/
  • Handwerkerblatt – https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/mindestlohn-im-handwerk-das-gilt-ab-2024
  • Statistisches Bundesamt
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Stern, Olaf Scholz im Klartextgespräch

Abschließender Hinweis

Unternehmensgründer sind immer gut beraten, eine korrekte Entlohnung zu dokumentieren. Mit einer entsprechenden einfachen Zeiterfassungssoftware sind Sie immer auf der richtigen Seite und bieten Transparenz, Gerechtigkeit und Potential für ein gutes Arbeitsklima. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels können Sie hier Ihren Standpunkt klar und gerecht vertreten.

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