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Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Anforderungen und effektive Modelle

Arbeitszeit erfassen; Heil verpflichtet per Gesetz oder Pflicht!

Die Erfassung von Arbeitszeiten ist nicht nur eine betriebliche Notwendigkeit, sondern auch eine gesetzliche Anforderung in Deutschland. Durch genaue Arbeitszeiterfassung können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter angemessen entlohnt werden und die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften gewährleistet ist. Gleichzeitig bietet sie Mitarbeitern Transparenz über ihre geleisteten Stunden und kann dazu beitragen, Überstunden gerecht zu erfassen und auszugleichen. In diesem Beitrag werden wir uns mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung sowie verschiedenen Modellen und Methoden zur Umsetzung dieser Pflicht auseinandersetzen..

Wann wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

 Die Pflicht zur täglichen Arbeitszeiterfassung gilt bereits seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022, während ein konkreter Gesetzesentwurf für elektronische Zeiterfassung von Hubertus Heil am 19.4.2023 vorgelegt wurde. Es fehlen allerdings präzise Angaben zum Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) hatten mit dem Grundsatzurteil zwar Fakten geschaffen, allerdings herrscht lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Am 19.4.2023 hat das Arbeitsministerium daraufhin mit einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert und sieht die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung vor.

Wer muss Arbeitszeit elektronisch erfassen?

 Alle Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen, jedoch plant der aktuelle Gesetzentwurf Ausnahmen für Unternehmen unter 10 Mitarbeitern und bestimmte Gruppen durch Tarifpartner. Detailangaben zum Umfang der betroffenen Unternehmen fehlen im dargestellten Inhalt.

Wie muss die Arbeitszeit dokumentiert werden?

Laut Gesetzentwurf müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfasst und aufgezeichnet werden, aber konkrete methodische Vorgaben zur Umsetzung, wie Art und Weise der Dokumentation, werden im Kontext nicht ausreichend beschrieben.

Wie muss die Arbeitszeit dokumentiert werden?

Arbeitszeiten müssen derzeit tatsächlich erfasst und dokumentiert werden, wobei das Bundesarbeitsgericht keine konkrete Form vorschreibt; ein händischer Stundenzettel ist möglich. Ein Gesetzesentwurf von Hubertus Heil sieht jedoch eine elektronische Erfassung vor.

Wird die Arbeitszeiterfassung kontrolliert?

Die Arbeitszeiterfassung muss so erfolgen, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden möglich ist, konkrete Details zur Überprüfung werden jedoch in dem vorliegenden Inhalt nicht explizit beschrieben.

Gesetzesentwurf von Hubertus Heil zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes – die wichtigsten Fakten im Ãœberblick

Hubertus Heil will die deutschen Unternehmen verpflichten Zeiten elektronisch zu erfassen. Das bedeutet, dass Beschäftigte ihre täglich Arbeitszeiten aufzeichnen und Beginn, Ende und Dauer dokumentieren müssen. Dazu legt der Arbeitsminister am 19. April einen Gesetzentwurf vor, der das Arbeitszeitgesetz neu regeln soll. Ausnahmen sollen Tarifpartner für besondere Gruppen wie Führungskräfte oder Forschende festlegen können.

  • Die Elektronische Zeiterfassung mit Software, Terminal oder App wird Pflicht
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeit erfasst wird
  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen elektronisch aufgezeichnet werden
  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zeiterfassung liegt bei den Arbeitgebern
  • Arbeitnehmer sollen die Erfassung selbst durchführen
  • Eine Arbeitszeiterfassung durch Dritte soll aber möglich sein
    (Vorgesetzte oder zum Beispiel die Kolonnenerfassung auf der Baustelle)
  • Die Aufzeichnung der Stunden soll am selben Tag erfolgen
  • Arbeitgeber sollen Beschäftigte über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren – zum Beispiel in Form von Stundenzetteln

Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich?

Laut Gesetzesentwurf soll die sogenannte Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein. Arbeitgeber müssen aber sicherstellen, dass gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen eingehalten werden. Experten gehen deshalb davon aus, dass die Aufzeichnung der Arbeitszeit bei der Vertrauensarbeitszeit „nicht entbehrlich“ ist. Bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit verzichten Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Welche Ausnahmen plant Heil?

  • Arbeitgeberverbände und Tarifpartner sollen per Tarifvertrag Ausnahmen von der täglichen Aufzeichnungsfrist vereinbaren können. Dazu gehören
    • die Aufzeichnung der Arbeitszeit erfolgt in „nichtelektronischer Form“, also auf Papier
    • die Stundenerfassung erfolgt nicht am selben Tag, spätestens aber eine Woche nach der geleisteten Arbeit
  • Ein Verzicht auf die Erfassung können Tarifpartner für Gruppen von Arbeitnehmern festlegen, bei denen
    • die Tätigkeit wegen besonderer Merkmale nicht gemessen werden kann
    • die Arbeitszeit im Voraus nicht festgelegt wird
    • die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern selbst festgelegt wird
  • Unternehmen unter 10 Mitarbeitern sollen von der Pflicht zu (Arbeitszeit Erfassen) befreit werden

Wie ist der weitere zeitliche Ablauf? Wann wird das Arbeitszeitgesetz angepasst?

Erst einmal muss der Gesetzesentwurf durch das Kabinett und dann durch das parlamentarische Verfahren.

Der Gesetzentwurf zu Arbeitszeit erfassen.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im September 2022

Allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsgericht hatte Fakten geschaffen und den Gesetzgeber überumpelt! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. In Deutschland herrschte lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Jetzt haben die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) mit dem Grundsatzurteil Fakten geschaffen.
Das Arbeitsministerium reagiert nun mit Gesetzesplänen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die eine das Erfassen der Arbeitszeiten verlangen. Arbeitsminister Heil hatte eine praktikable Lösung versprochen.

BAG: Schriftliche Begründung Stechuhr-Urteil

Am 2. Dezember 2022 wurden die Entscheidungsgründe im Stechuhr-Urteil des BAG veröffentlicht. Den Volltext finden Sie unter dem folgenden Link: Entscheidung 1ABR 22/21.

Ab wann Arbeitszeiten aufzeichen?

Unternehmen sind bereits jetzt – ohne Ãœbergangsfrist – nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung einzuführen und zu nutzen. Arbeitszeiten müssen erfasst und aufgezeichnet werden. Die Daten müssen im Hinblick auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit überprüfbar sein. Im Moment liegt der Gesetzesentwurf vor, die Zeiterfassung auch elektonisch zur Pflicht zu machen.

Ist eine freiwillige Nutzung von Stundenzetteln, Apps und Stempeluhr ausreichend?

Nein, nach der Rechtsprechung des EuGHs müssen Arbeitnehmer von dem bereitgestellten Arbeitszeiterfassungssystem auch tatsächlich Gebrauch machen und es verwenden. Nicht ausreichend ist es, dass Arbeitgeber lediglich ein Zeiterfassungssystem anbieten, und die Nutzung des Systems freiwillig erfolgt.

Was genau muss erfasst werden?

Zeiterfassungspflicht besteht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin. Arbeitgeber müssen Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden im Betrieb erfassen. Auch Pausenzeiten müssen ausgewiesen werden. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben, gehören laut Arbeitszeitgesetz aber nicht zur Arbeitszeit und müssen entsprechend abgezogen werden, um die Dauer der Arbeitszeit zu ermitteln.

  • Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Ausweisung der Ãœberstunden
  • Ausweisung der Pausenzeiten

Die Aufzeichnung muss so erfolgen, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden möglich ist.

Was reicht künftig nicht mehr aus?

Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Eine reine Projektzeiterfassung kann ausreichen, wenn Mehrarbeit und Pausenzeiten separat ausgewiesen werden.

Wie muss die Zeiterfassung erfolgen?

Zur Zeiterfassung kann nach Auffassung des BAG – je nach Tätigkeit und Unternehmen – ein händischer Stundenzettel genutzt werden. Das Arbeitsgericht macht keine Vorgaben hinsichtlich Anweisung und Form. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zwingend erforderlich. Somit besteht ein Gestaltungsspielraum für Unternehmen. Allerdings liegt gerade ein Gesetzesentwurf vor, die Dokumentation der Arbeitszeiten elektronisch einzufordern.

Müssen auch Kleinbetriebe Arbeitszeiten erfassen?

Die Zeiterfassung Pflicht trifft Unternehmen aller Größenordnungen. Es gibt nach der Entscheidung keine Ausnahmen für kleine Unternehmen. In dem aktuellen Gesetzesentwurf kann aber eine Befreiung der elektonischen Erfassung bei bis zu 10 Mitarbeitern erfolgen.

Auswahl und Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems

Was müssen Unternehmen nach der Auffassung des BAG bei der Wahl eines Zeiterfassungssystems berücksichtigen? Bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems sind verschiedene Eigenheiten und Besonderheiten zu berücksichtigen. Rein wirtschaftliche Erwägungen genüge nicht zur Begründung. Dabei ist es nicht erforderlich ein unternehmensweit einheitliches System einzuführen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

  • die Besonderheiten der jeweils betroffenen Tätigkeitsbereiche der Beschäftigten
  • die Eigenheiten des Unternehmens (wie zum Beispiel die Größe)
  • Parallellaufende Lösungen im Unternehmen sind erlaubt
  • Es muss unternehmensweit kein einheitliches System eingeführt werden
  • Dem Betriebsrat steht kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu
  • Der Betriebsrat muss bei der Ausgestaltung der Zeiterfassung einbezogen werden

Wer ist für die Einrichtung und Aufzeichnung verantwortlich?

Um die Einrichtung und das Vorhalten eines solchen Systems muss sich der Arbeitgeber kümmern. Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten können Unternehmen an die Beschäftigten delegieren.

Keine Verpflichtung leitender Angestellter beim Erfassen der Zeiten.

Nach Auffassung des BAG besteht für Führungskräfte keine Verpflichtung beim Aufzeichnen der Zeiten. Daraus lässt sich ableiten, dass auch Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern ebenfalls nicht verpflichtet sind. Der deutsche Führungskräftebund sieht jetzt nun den Gesetzgeber in der Pflicht, dies zur Klarstellung zu regeln. Hier liegt lediglich ein Entwurf für das Gesetz vor.

Reaktion der Ampelregierung

Eine Reaktion der Ampel-Koalition auf die schriftliche Urteilsbegründung wird im ersten Quartal 2023 erwartet.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Im Kern argumentiert die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das EuGH hatte schon 2019 entschieden (Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18), dass Arbeitgeber in der Europäischen Union ein Zeiterfassungssystem einführen müssen. Jedes EU-Land hat eigene nationale Gesetze für die Arbeitsbedingungen. Parallel dazu gibt es das Europarecht – das Recht der Europäischen Union. Als überstaatliches Recht hat es Auswirkungen auf die nationalen Gesetze. So wie auch beim Thema Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Das entschied am 14. Mai 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH). Entsprechende Gesetze sollten von jedem EU-Mitgliedsstaat verabschiedet werden. Für die Umsetzung in nationales Recht hat das EuGH den EU-Ländern keine Fristen vorgegeben.

Wie kam es zu dem Urteil?

Das Bundesarbeitsgericht verhandelte im September 2022 einen Fall aus Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21). In dem Verfahren ging es um eine Pflegeeinrichtung. Der Betriebsrat scheiterte mit der Forderung, ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zu bekommen. In den Vorinstanzen hatten das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht unterschiedlich entschieden. Der Betriebsrat wollte die elektronische Stempeluhr einführen, damit Ãœberstunden korrekt vergütet werden. Die Pflegeeinrichtung bestritt, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems hat. Eine Mitbestimmung des Betriebsrates sei ausgeschlossen, wenn es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt. So begründete der BGA in dem Grundsatzurteil seine Entscheidung.

Ist der Arbeitnehmer verpflichtet Stundennachweis zu führen?

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro je Stunde. In bestimmten Branchen besteht deshalb die Pflicht, die Stundenzettel zu führen (Dokumentationspflicht). Arbeitgeber sind für die Aufzeichnung verantwortlich.

Dazu zählen alle Branchen nach Ansicht des Gesetzgebers eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aufweisen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Schausteller sowie Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, und Fleischwirtschaft.

Was bedeutet das Stechuhr-Urteil?

Die BAG-Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21) trifft Beschäftige und Arbeitgeber deutschlandweit. Experten rechnen deshalb auch mit Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobile Arbeit und Homeoffice. Die Corona-Pandemie krempelte die Arbeitswelt um – Arbeitsmodelle mit flexibler Arbeitszeit sind Kern der modernen Arbeitswelt. Die deutschen Richter stützen sich in ihrer Urteilsbegründung auf ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das 2019 für Aufsehen sorgte. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich nach ihrer Ansicht schon aus dem Arbeitsschutzgesetz. Doch was heißt das konkret?

  • Die Rechte der Beschäftigten werden massiv gestärkt
  • Das Urteil trifft alle Beschäftigten, also auch leitende Angestellte 
  • Die Umsetzung im Einzelnen ist noch unklar, die schriftliche Erläuterung steht noch aus
  • Möglich sind Auswirkungen auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobile Arbeit und Homeoffice
  • Betriebsräte haben kein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems 
  • Wenn die gesamte Arbeitszeit einschließlich Pausen dokumentiert wird, kann auch die Bezahlung von Ãœberstunden leichter eingefordert werden.

Unternehmen, die jetzt eine Einführung einer digitale Arbeitszeiterfassung planen, sollten die geplanten Neuregelungen berücksichtigen.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Emden hatte bereits im Februar 2020 festgelegt, dass es eine Pflicht zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems gibt. Diese Pflicht bestehe auch ohne Tätigwerden des Gesetzgebers. Die Entscheidung in Emden war ein Wegweiser für andere Gerichte.

Was bedeutet Arbeitszeit erfassen?

Der Begriff umfasst die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist sie dem Aufgabengebiet der HR zugeordnet. Sie dient als Ausgangspunkt für die Ermittlung von Basisdaten zur Entgeltabrechnung, die Bezahlung von Ãœberstunden und Zuschlägen für Nachtarbeit. Pausenzeiten gehören als Arbeitsunterbrechung nicht zur Arbeitszeit. Arbeitszeit wird die Zeit genannt, in der ein Mensch einer Arbeit nachgeht. In einem engeren Sinne ist Arbeitszeit die Zeit, in der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind

Wie ist die zu erfassende Arbeitszeit gesetzlich geregelt?

Im Arbeitszeitgesetz ist derzeit keine bestimmte Form der Zeiterfassung vorgeschrieben. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt vor allem die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und im Homeoffice. Dazu gehören neben den Arbeitszeiten, den geleisteten Ãœberstunden, den einzuhaltenden Pausenzeiten auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Aus den den Aufzeichnungen muss der über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit hervorgehen. Die Aufzeichnung der Ãœberstunden wird in Paragraph § 16 geregelt. die Aufzeichnung, der Ãœberstunden.

  • Regelungen für die Aufzeichnung der Ãœberstunden – § 16 ArbZG
  • Arbeitszeit pro Tag – maximal 8 Stunden – § 3 ArbZG
  • Ausnahme: Arbeitszeit pro Tag – maximal 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

Welche Methoden gibt es, Arbeitszeiten aufzuzeichnen?

Für die Aufzeichnung gibt es verschiedene Methoden. Unternehmen profitieren einfach ungemein, wenn die Zeiterfassung schnell und unkompliziert abläuft. Eine elektronische Zeiterfassung kann dafür sorgen, dass jeder Zeitstempel (Beginn, Arbeitsende, Pausenzeit) minutengenau dokumentiert wird. Systematische Erfassung bedeutet, dass Unternehmen geleistete Arbeitsstunden verlässlich erfassen. Nur so kann überprüft werden, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Moderne Zeiterfassungssysteme kombinieren verschiedene Endgeräte miteinander und lassen sich beliebig um weitere Funktionen wie Urlaubsmanagement, Teamkalender und Projektzeiterfassung erweitern.

  • Vertrauensarbeitszeit

    Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell der modernen Arbeitswelt. Es basiert auf dem Vertrauen des Arbeitgebers. Arbeitnehmer erledigt die Aufgaben, ohne dass Anwesenheitszeiten kontrolliert werden.

  • Stundenzettel

    Der Stundenzettel ist ein beliebtes und kostenloses Mittel zur einfachen Arbeitszeiterfassung.

  • Stationäre Zeiterfasssung mit Terminal

    Die stationäre Stempeluhr bleibt weiterhin beliebt und bietet mit dem Fingerprint-Verfahren höchsten Schutz vor Missbrauch. Zur Identifikation wird der Fingerabdruck jedes Mitarbeiters gescannt. Im Gegensatz dazu funktionieren RFID-Chips kontaktlos. Moderne Terminal-Hardware kann problemlos mit der Online-Zeiterfassung und der mobilen Zeiterfassung per App kombiniert werden. Die Zeiterfassungsterminals haben ungefähr die Größe eines Tischtelefons werden im Büro, im Lager, in der Werkstatt oder in der Produktion an einer Wand im Eingangsbereich installiert.

  • Stationäre Zeiterfassung am PC

    Der Klassiker im Büro ist die digitale Stempeluhr. Mitarbeiter erfassen die Arbeitszeiten und Pausen stationär am Arbeitsplatz-PC. Bei der Online-Zeiterfassung loggen sich Mitarbeiter über den Web-Browser in die Software ein – das funktioniert sowohl im Büro als auch im Homeoffice.

  • Mobile Zeiterfassungssyteme

    Mobile Zeiterfassungssysteme sind digitale Applikationen, die per Smartphone, Notebook und Tablet genutzt werden. Die mobile Zeiterfassung App kann mit einer Echtzeitüberwachung durch GPS-Ortung ergänzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice?

Für eine Arbeitszeiterfassung im Home Office ist Kombination der digitalen Zeiterfassung mit klassischen Stempeluhren im Büro möglich. So erhalten Arbeitgeber und Mitarbeiter einen Überblick der täglichen Arbeitszeit.

Was war der Auslöser für das Urteil?


Ein Betriebsrat wollte ein Initiativrecht bei der Einführung eines elektronischen Arbeitszeiterfassungssystems geltend machen. Das LAG Hamm (Beschl. v. 27.07.2021 – 7 TaBV 79/20) hatte dem Betriebsrat das Initiativrecht zugesprochen. Dies lehnte das BAG allerdings mit der Begründung ab, dass sich eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten bereits aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ergebe. Ein Initiativrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Eingangshalbsatz BetrVG bestehe deshalb nicht.

Weitere Urteile zur Zeiterfassung

Arbeitsgericht Emden (Aktenzeichen: 2 Ca 94/19) – Mittelpunkt des Streits war der zeitliche Umfang der erbrachten Arbeitsleistungen. Das Unternehmen konnte keine objektiven und verlässlichen Daten für die Arbeitszeiten des Klägers – einem Bauhelfer – vorlegen. Der Beklagte hat für den Kläger kein entsprechendes Zeiterfassungssystem eingerichtet. Die tatsächlichen Arbeitszeiten des Klägers ließen sich nicht nachvollziehen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Emden ist das erste Urteil nach der Entscheidung des EuGHs vom 14. Mai 2019 (C-5518).

  • Arbeitgeber sind verpflichtet Zeiterfassungssysteme einzuführen
  • die Systeme müssen objektiv und verlässlich sein
  • Arbeitszeiten müssen ab Stunden null (komplett) erfasst werden
  • der Arbeitnehmer muss dokumentieren: an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat

Als Grund nennt das ArbG Emden die unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 31 Abs. 2 der EU Grundrechte-Charta. Die Grundrechtecharta der Union (GrCh) definiert die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Jeder Arbeitnehmer habe das Recht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie bezahlten Jahresurlaub. Daraus lasse sich auch die Pflicht des Arbeitgebers (Artikel 3,5,6 GrCh) zur Errichtung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung entnehmen.

Minijobs: Wie erfolgt die Arbeitszeiterfassung 2022 für Minijobber?

Bei geringfügiger Beschäftigung müssen Arbeitgeber Zeiten dokumentieren.  Die Aufzeichnungspflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gibt es für bestimmte Branchen eine Aufzeichnungspflicht. Vorerst wird für Minijobs keine gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Zeiterfassung geben. Die im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung wurde aus dem Mindestlohnerhöhungsgesetz gestrichen.

Wie lange müssen die Aufzeichnungen aufbewahrt werden?

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Unternehmen die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Einhaltung von Pausenzeiten, Länge der Pause
Ruhepausen für Arbeitszeiten von mehr als sechs (30 Minuten) und mehr als neun Stunden (45 Minuten)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen

Sonderregelung Minijobber
Regelungen für Minijobber im Mindestlohngesetz (§ 17 MiLoG)

Sonderregelung für Handwerker und Baugewerbe
Bauhaupt- und Nebengewerbe
Regelungen für viele Handwerksbranchen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 19 AEntG)
Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit, Aufbewahrung für mindestens 2 Jahre

Welche Vorteile hat die systematische Erfassung für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer haben das Grundrecht auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf die Einhaltung der täglichen Pausen- und Ruhezeiten.  Damit Arbeitnehmer ihre Grundrechte auch wirklich wahrnehmen können, ist die transparente Dokumentation von täglichen Arbeitsstunden und Pausenzeiten notwendig. Nur so lässt sich objektiv und verlässlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ermitteln.

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Die aufgeführten Urteile, Tipps und Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung.

Wie muss die Zeiterfassung erfolgen?

Zur Zeiterfassung kann nach Auffassung des BAG ein händischer Stundenzettel genutzt werden. Eine elektronische Arbeitszeiterfassung ist nicht zwingend erforderlich.