Mindestlohn 2026: Neue Regeln, neue Grenzen, neue Pflichten

Aufgereihte Buchstabenwürfel vor Geldscheinen zeigen den Hinweis auf den neuen mindestlohn 2026

Seit Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer Mindestlohn – ein Plus von über acht Prozent. Für viele Unternehmen bedeutet das: Die nächste Lohnabrechnung wird zur Rechenaufgabe. Wer Minijobs, Teilzeitkräfte oder Schichtmodelle einsetzt, muss jetzt genau hinsehen. Dieser Artikel zeigt, was sich geändert hat, welche Fallstricke drohen – und wie Sie Ihre Lohnstruktur rechtssicher und effizient anpassen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 spürbar angehoben
  • Auch Minijobs und Midijobs sind von der Erhöhung direkt betroffen
  • Neue Verdienstgrenzen erfordern angepasste Stunden- und Lohnmodelle
  • Arbeitgeber sind zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung verpflichtet
  • Höhere Löhne bedeuten auch höhere Lohnnebenkosten

13,90 Euro pro Stunde – so viel müssen Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten seit dem 1. Januar 2026 mindestens zahlen. Für viele Unternehmen bedeutet das: höhere Lohnkosten, neue Kalkulationen – und keine Ausreden mehr beim Thema Mindestlohn.

Der Sprung um 1,08 Euro gegenüber dem Vorjahr ist die stärkste Erhöhung seit Jahren. Dahinter steht eine klare Botschaft der Mindestlohnkommission: Arbeit soll fair entlohnt werden – auch bei steigender Inflation. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung per Verordnung umgesetzt, sie gilt seit Jahresbeginn verbindlich für alle Unternehmen.

Was ist der aktuelle Satz – und wie hoch war er vorher?

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit steigt er erneut deutlich:

  • 2026: 13,90 €
  • 2025: 12,82 €
  • 2024: 12,41 €

Die Entwicklung zeigt: Der Mindestlohn ist nicht statisch – und wer heute noch knapp kalkuliert, steht morgen vor Problemen.

Auf welcher Grundlage wurde die Erhöhung beschlossen?

Verantwortlich für die Anpassung ist die Mindestlohnkommission, ein paritätisch besetztes Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Sie überprüft alle zwei Jahre die wirtschaftliche Entwicklung und spricht auf dieser Basis eine Empfehlung aus. Diese wurde auch 2026 durch die Bundesregierung per Anpassungsverordnung rechtskräftig gemacht.

Kurz gesagt: Alle, die arbeiten. Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt seit dem 1. Januar 2026 für nahezu alle Beschäftigten – egal ob Teilzeit, Vollzeit, Aushilfe oder Werkstudent: Wer arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Punkt.

Gerade in Branchen mit vielen Minijobbern oder geringfügig Beschäftigten – Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk, Pflege oder Logistik – schlägt die Erhöhung deutlich durch. Das betrifft nicht nur die Lohnkosten, sondern oft auch die gesamte Personal- und Einsatzplanung. Es lohnt sich also, frühzeitig zu prüfen: Wo müssen Stunden, Verträge oder Budgets angepasst werden?

Gilt das auch für Minijobs und Midijobs?

Ja – und das ist besonders wichtig. Auch wer “nur” einen Minijob hat, bekommt ab 2026 mindestens 13,90 € pro Stunde. Damit das praktikabel bleibt, wurde auch die monatliche Verdienstgrenze angepasst: 603 Euro im Monat sind jetzt erlaubt. Das entspricht – grob gerechnet – etwa 10 Wochenstunden.

Für Midijobs, also Beschäftigungen im Übergangsbereich bis ca. 2.000 €, gilt ebenfalls der neue Mindestlohn. Arbeitgeber sollten hier ganz genau hinschauen: Passen die Stunden noch zum Gehalt? Gibt’s neue Abgaben? Muss der Vertrag geändert werden? Die Antwort liegt oft im Detail – oder in der Software.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen?

Kaum noch. Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen flächendeckend – mit ganz wenigen Ausnahmen, etwa für Pflichtpraktika oder bestimmte Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Aber: In manchen Branchen gelten eigene, höhere Mindestlöhne. Besonders in der Pflegebranche, im Bau oder der Gebäudereinigung gibt es tariflich geregelte Untergrenzen. Ein Beispiel: In der Altenpflege steigt der Mindestlohn für Fachkräfte zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro – das ist eine ganz andere Hausnummer. Wichtig für alle, die hier unterwegs sind: Der höhere Satz gilt – auch wenn der gesetzliche niedriger wäre.

Mehr Mindestlohn heißt: Die 520-Euro-Grenze hat ausgedient. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die neue monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro – das ist kein Zufall, sondern die direkte Folge der Lohnerhöhung.

Warum? Weil Minijobs so gedacht sind, dass sie bei einer Wochenarbeitszeit von rund 10 Stunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn auskommen. Steigt der Lohn, muss die Verdienstgrenze mitwachsen – sonst wären Minijobber:innen plötzlich zu viele Stunden unterwegs oder rutschen ungewollt in den Midijob.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?

Die 603 Euro pro Monat gelten für alle neuen und bestehenden Minijobs ab Januar 2026. Wer diesen Wert überschreitet – etwa durch zusätzliche Stunden oder Sonderzahlungen – verliert unter Umständen den Status als Minijobber:in.

Wichtig für Arbeitgeber: Die Grenze ist fix, aber nicht „nettogleich“. Es zählt der Bruttolohn – auch steuerfreie Zuschläge oder Einmalzahlungen können relevant sein. Daher ist es sinnvoll, Lohn- und Stundenmodelle rechtzeitig zu prüfen und ggf. anzupassen.

Wie viele Stunden pro Woche sind mit einem Minijob möglich?

Bei einem Stundenlohn von 13,90 € ergibt sich ein Richtwert von etwa 10 bis 10,5 Stunden pro Woche – je nach Monatslänge.
Wird mehr gearbeitet, müssen die Arbeitszeiten genau dokumentiert und die Grenzen im Blick behalten werden.

Gerade bei saisonalen Spitzen oder unregelmäßigen Einsätzen kann das schnell unübersichtlich werden – digitale Zeiterfassung ist hier nicht nur hilfreich, sondern fast schon Pflicht.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt nicht nur der Stundenlohn – auch der Aufwand in der Lohnabrechnung zieht nach. Besonders dann, wenn Verträge, Schichten oder Zuschläge bislang knapp kalkuliert waren, muss jetzt aktiv nachgesteuert werden.

Der neue Satz von 13,90 Euro gilt ab der ersten Arbeitsstunde im Jahr 2026 – ohne Übergangsfrist. Das heißt für Unternehmen: Abrechnungen, Stundenaufstellungen und Verträge müssen rechtzeitig angepasst werden.

Muss ich bestehende Arbeitsverträge oder Stundenlöhne anpassen?

Ja – überall dort, wo der Stundenlohn unter 13,90 Euro liegt, ist eine Anpassung zwingend erforderlich. Das betrifft oft Minijob-Verträge, Teilzeitkräfte oder Aushilfen – aber auch ältere Vereinbarungen, bei denen die Löhne nicht automatisch mitgewachsen sind.

Besonders knifflig: Verträge mit Pauschalen oder Monatsgehältern. Hier muss rückgerechnet werden, ob der Stundenlohn bei realistischer Arbeitszeit noch dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Ist das nicht der Fall, drohen Nachzahlungen oder sogar Bußgelder.

Tipp: Keine Anpassung ohne Dokumentation. Änderungen am Lohn sollten immer schriftlich vereinbart werden – idealerweise mit einem Blick in die Zeiterfassung und das Arbeitszeitkonto.

Welche Pflichten gelten für die Dokumentation und Kontrolle?

Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Gerade bei Minijobs, Teilzeit oder in Branchen mit häufigen Kontrollen (z. B. Gastronomie, Pflege, Bau) verlangt der Zoll eine lückenlose Dokumentation:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Aufbewahrungsfrist: mindestens zwei Jahre
  • Form: digital oder auf Papier, aber jederzeit nachvollziehbar

Wer das vernachlässigt, riskiert Bußgelder bis 30.000 Euro – unabhängig davon, ob tatsächlich zu wenig gezahlt wurde. Es geht um Prüfbarkeit, nicht nur um den Lohn.

Höherer Mindestlohn – höhere Kosten? Ja, aber nicht nur beim Lohn selbst. Wer mehr zahlt, zahlt auch mehr an Sozialabgaben, Steuern und ggf. Umlagen. Für viele Unternehmen ist das der Punkt, an dem es richtig spürbar wird.

Ein Beispiel: Ein Minijobber, der 520 € verdient hat, kostete das Unternehmen rund 615 € monatlich (inkl. Pauschalabgaben). Ab 2026 liegt der Verdienst bei 603 €, was bei gleichbleibenden Abgabesätzen die Gesamtkosten auf rund 713 € anhebt – ein Plus von knapp 100 € pro Person und Monat.

Was steigt konkret?

  • Pauschale Rentenversicherung (15 %)
  • Pauschale Krankenversicherung (13 %)
  • Umlagen U1/U2/UZ, je nach Betriebsgröße
  • Steuerpauschale, falls nicht individuell versteuert wird

Auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ändern sich Beiträge, wenn der Bruttolohn steigt. Besonders im Übergangsbereich (Midijob) ist die Berechnung komplex – hier greifen gleitende Beitragssätze.

Und bei Steuern?

Die Steuerlast kann steigen – muss aber nicht. Höhere Bruttolöhne führen in der Regel zu höheren Lohnsteuern, vor allem bei Vollzeitkräften. Bei Minijobs ändert sich in der Pauschalversteuerung wenig – aber Achtung: Einmalzahlungen, Zuschläge oder Überstunden können zur Steuerpflicht führen.

Wichtig: Alles steht und fällt mit der richtigen Lohnabrechnung. Und die sollte automatisiert, aktuell und prüfsicher sein.

Die Mindestlohnerhöhung ist Pflicht – aber wie Sie sie umsetzen, ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Zwischen Excel-Tabellen, veralteter Software und manueller Kontrolle verlieren viele Betriebe Zeit, Geld und Nerven. Dabei gibt es heute bessere Wege: Automatisierung, Transparenz und gesetzeskonforme Abrechnung – in einem System.

Was muss die Abrechnungssoftware jetzt leisten?

Wenn der Mindestlohn steigt, muss Ihre Software mehr können als nur Zahlen addieren. Entscheidend ist:

  • Automatischer Abgleich von Stundenlohn und Mindestlohn-Grenzen
  • Warnsysteme bei Unterschreitung oder fehlerhaften Eingaben
  • Integration von Minijob-Regelungen inkl. Geringfügigkeitsgrenze
  • Korrekte Berechnung von Zuschlägen, Pausen, Arbeitszeitmodellen
  • DSGVO-konforme Speicherung aller Arbeitszeit- und Lohndaten
  • Nahtloser Export für Steuerberater oder DATEV

Fehlt eines dieser Elemente, steigt der manuelle Aufwand – und das Risiko für Fehler oder Bußgelder.

Mit TimO Lohnkosten kalkulieren, Abrechnungen automatisieren & Mindestlohn sicher umsetzen

TimO unterstützt Sie bei der vollständigen Umsetzung der Mindestlohn-Vorgaben – vom Stundenlohn bis zur fertigen Rechnung. Die Projektabrechnung von TimO kombiniert Zeiterfassung, Leistungsnachweise und gesetzeskonforme Abrechnungen in einem System. Besonders relevant:

  • Automatische Berechnung des Stundenlohns auf Basis hinterlegter Verträge
  • Geringfügigkeitsgrenze und Midijob-Übergänge werden im System berücksichtigt
  • Transparente Nachweise für Kontrollen (z. B. durch den Zoll)
  • Rechtssichere Dokumentation aller Zeiten, auch mobil per App
  • Integration mit Lohnbuchhaltung & DATEV-Export

Sie behalten alle Abrechnungen im Blick – egal ob für Minijobs, Teilzeit oder Vollzeitkräfte.

Praxisbeispiel: Projektabrechnung & Stundenlohn sauber verknüpfen

Ein Handwerksbetrieb arbeitet mit wechselnden Aushilfen auf Minijob-Basis.
Mit TimO werden:

  • Stunden mobil erfasst – direkt auf dem Auftrag
  • Löhne automatisch berechnet – auch mit Zuschlägen
  • Abrechnungen erstellt – im richtigen Format für Buchhaltung und Steuerberater
  • Geringfügigkeitsgrenzen überwacht – mit Warnung bei Überschreitung

Das spart Zeit in der Verwaltung – und gibt Sicherheit bei Prüfungen.

Der Mindestlohn 2026 ist nicht das Ende – sondern nur der nächste Schritt. Schon jetzt steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erneut steigen – und zwar auf 14,60 Euro pro Stunde. Das bedeutet für Unternehmen: Noch mehr Druck zur Anpassung, aber auch die Chance, Prozesse nachhaltig zu modernisieren.

Was ist bereits beschlossen?

  • 13,90 € seit Januar 2026
  • 14,60 € ab Januar 2027
  • Weitere Anpassungen erfolgen alle zwei Jahre auf Empfehlung der Mindestlohnkommission

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

  • Planungssicherheit durch frühzeitige Bekanntgabe
  • Dauerhafte Notwendigkeit zur Lohnanpassung – Mindestlohn ist kein „einmaliges Projekt“
  • Automatisierte Systeme werden zur strategischen Notwendigkeit, nicht zum Nice-to-have

Unternehmen, die jetzt in digitale Lösungen investieren, sparen sich künftig jede Menge manuellen Aufwand – nicht nur bei Lohnänderungen, sondern bei der gesamten Personal- und Projektabrechnung.

Wenn es um den Mindestlohn geht, sollten Sie sich nicht auf Gerüchte verlassen – sondern auf offizielle Stellen. Nur dort bekommen Sie rechtsverbindliche Informationen, aktuelle Zahlen und weiterführende Hinweise für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Bundesarbeitsministerium, Minijob-Zentrale und Zoll

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
    Hier finden Sie alle rechtlichen Grundlagen, Verordnungen und Pressemitteilungen zur Mindestlohnerhöhung.
    👉 www.bmas.de
  • Minijob-Zentrale:
    Die erste Adresse für Fragen rund um geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze und Abgaben.
    👉 www.minijob-zentrale.de
  • Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit):
    Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Besonders wichtig für Unternehmen in risikobehafteten Branchen.
    👉 www.zoll.de

Informationen für Branchen mit spezifischen Mindestlöhnen

In bestimmten Sektoren – etwa Bau, Pflege oder Gebäudereinigung – gelten branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Informationen hierzu erhalten Sie bei:

  • Tarifverträgen über das Bundesanzeiger-Portal
  • Gewerkschaften wie ver.di oder IG BAU
  • Arbeitgeberverbänden Ihrer Branche

Ein regelmäßiger Blick auf die jeweiligen Tarifupdates lohnt sich – denn Verstöße gegen branchenspezifische Untergrenzen werden ebenfalls streng geahndet.

Ist der Mindestlohn 2026 steuerfrei?

Nein. Der Mindestlohn ist ein ganz normaler Bruttolohn und unterliegt damit grundsätzlich der Lohnsteuerpflicht – genau wie Sozialversicherungsbeiträge. Nur bestimmte Zuschläge (z. B. Nachtarbeit) können steuerfrei sein, nicht aber der Stundenlohn selbst.


Wird mein Gehalt automatisch angepasst, wenn der Mindestlohn steigt?

Nein – das passiert nicht automatisch. Arbeitgeber müssen bestehende Verträge aktiv prüfen und gegebenenfalls anpassen. Besonders bei Pauschalvergütungen oder Monatsgehältern ist zu kontrollieren, ob der Stundenlohn rechnerisch über 13,90 € liegt. Sonst besteht Nachzahlungspflicht.


Warum muss ich 2026 eventuell mehr Lohnsteuer zahlen?

Ein höherer Bruttolohn kann zu einer höheren Lohnsteuer führen, vor allem bei Vollzeitkräften oder bei Midijobbern, die in die Steuerpflicht rutschen. Auch Einmalzahlungen, Überstunden oder Zuschläge können die Steuerlast beeinflussen. Ein Steuerberater kann helfen, die Auswirkungen zu prüfen.


Wie wird der Mindestlohn 2026 korrekt berechnet?

Grundlage ist die tatsächliche Arbeitszeit. Bruttolohn ÷ gearbeitete Stunden = Stundenlohn. Liegt dieser unter 13,90 €, besteht Handlungsbedarf. Achtung: Pausen und nicht vergütete Zeiten zählen nicht mit – korrekt geführte Zeiterfassung ist Pflicht.


Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und tariflichem Mindestlohn?

  • Gesetzlicher Mindestlohn: Gilt bundesweit für alle Arbeitnehmer:innen – aktuell 13,90 €.
  • Tariflicher Mindestlohn: Kann in bestimmten Branchen höher liegen (z. B. Pflege, Bau) und ist dann vorrangig zu beachten. Wichtig: Auch tarifungebundene Unternehmen müssen branchenspezifische Mindestlöhne einhalten, wenn sie allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Kann ich Minijobs auf mehrere Personen aufteilen, um Kosten zu sparen?

Ja – eine Aufteilung auf mehrere 450-Euro- bzw. 603-Euro-Kräfte ist rechtlich möglich, aber praktisch oft nicht sinnvoll. Der Verwaltungsaufwand steigt, Koordination wird schwieriger, und durch die neue Geringfügigkeitsgrenze ist der Spielraum ohnehin begrenzt.


Wie stelle ich sicher, dass mein Unternehmen alle Pflichten erfüllt?

  • Verträge und Stundenlöhne prüfen
  • Arbeitszeiten vollständig und korrekt erfassen
  • Geringfügigkeitsgrenzen überwachen
  • Abrechnungen automatisieren
  • Dokumentationspflichten einhalten
  • Bei Unsicherheit: Fachliche Beratung einholen

Ein integriertes Tool wie TimO kann dabei helfen, diese Prozesse effizient und rechtssicher abzubilden – von der Zeiterfassung bis zur Projektabrechnung.

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