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Pausenregelung: Alles, was sie wissen müssen




Eine Ruhepause ist eine willkommene Auszeit während eines Arbeitstages. Für Arbeitnehmer sind die gesetzlichen Vorschriften oftmals nicht so einfach zu durchschauen. Das gilt besonders für den Unterschied zwischen dem Anspruch von Vollzeit- und Teilzeitkräften und den Sonderregelungen für einzelne Branchen. Welche Pausenregelungen gibt es in Deutschland? Ab wann muss man Pause machen? In welchem Gesetz sind Mindestpausenzeiten geregelt? Gibt es eine Mindestpausenzeit, die ich einhalten muss? Wie ist die Pausenzeit am Arbeitsplatz geregelt? Diese Fragen und viele weitere beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.

Pausenregelung: Gesetzliche Pausenzeiten für Angestellte

Unter einer Pausenregelung versteht man die Pausenzeiten, die während des Arbeitstages eingehalten werden sollen. Die gesetzliche Pausenregelung des Arbeitszeitgesetzes lautet: Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit schreibt das Arbeitszeitgesetz eine Pause von 30 Minuten vor. Arbeiten Beschäftige mehr als neun Stunden sind 45 Minuten Pause fällig. Es kann jedoch Ausnahmen von dieser Regelung geben, das Arbeitszeitgesetz behandelt nicht alle Beschäftigten gleich. Abweichungen von gesetzlicher Regelung sind möglich. Jugendliche Arbeitnehmer und stillende Frauen dagegen genießen einen besonderen Schutz. Die gesetzlichen Pausenzeiten sind unbezahlte Pausen. Achtung: Ausnahmen können im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Definition: Was fällt unter Pausenregelung?

Eine Pause ist im betrieblichen Zusammenhang nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine Unterbrechung der Arbeitszeit. Während dieser dürfen Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen und sollen sich erholen. Die Pause dient der Erholung.



Um Arbeitnehmer vor Überanstrengung zu schützen, müssen Arbeitgeber diese Regelungen verpflichtet einhalten. Mit den gesetzlichen Vorgaben will der Gesetzgeber sicherstellen, dass jedem Arbeitnehmer eine angemessene Erholungszeit zur Verfügung steht. Das kommt der Gesundheit der Mitarbeiter zugute.



Die wichtigsten Fakten zur Pausenregelung am Arbeitsplatz – ein Schnellüberblick

Zu den gesetzlichen Bestimmungen zählen unter anderem:

Das sagt das deutsche Arbeitsrecht zur Pausenregelung?

Die Pausenregelung ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Im deutschen Arbeitsrecht sind nicht nur Arbeitszeit und Mehrarbeit geregelt, sondern auch genaue Vorgaben für die Pausen. In Paragraf 4 sind die Ruhepausen für Arbeitnehmer geregelt.





Arbeiten ohne Pause (6 Stunden)

Arbeiten ohne Pause ist nur maximal sechs Stunden am Arbeitstag erlaubt. Ab 6 Stunden schreibt der Gesetzgeber eine Pause vor. Innerhalb dieser sechs Stunden ist es aber trotzdem möglich eine Pause zu machen. Eine zu kurze Arbeitsunterbrechung, die - unter 15 Minuten - ist keine Pause im Sinne des ArbZG.

Pausen (mehr als 6 Stunden Arbeitszeit)

Ab mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause gesetzlich erforderlich. Die halbe Stunde lässt sich auf zweimal 15 Minuten Arbeitsunterbrechung aufteilen. Kürzere Unterbrechungen - weniger als 15 Minuten - wie zum Beispiel eine Zigarettenpause zählen nicht als gesetzliche Pause. Wer die Pause in 20 und 10 Minuten oder in 25 Minuten aufteilt. verstößt gegen die gesetzlichen Regelungen.

Pausen (ab 9 Stunden Arbeitszeit)

Ab mehr als neun Stunden Arbeit sind 45 Minuten Pause gesetzlich vorgeschrieben.

Pausenregelung im Unternehmen

Der Arbeitgeber kann natürlich auch eine Pausenregelung erlassen, die mehr als die gesetzliche Regelung beinhaltet, z. B. eine Stunde Pause pro Arbeitstag. Auch hier kann die Pausenzeit aufgeteilt werden, wobei immer mindestens 15 Minuten am Stück Pause genommen werden müssen, um als gesetzliche Pause zu gelten.

Pausen für jugendliche Arbeitnehmer

Jugendliche müssen vor Überlastungen geschützt werden. So macht das Jugendarbeitsschutzgesetz bezüglich Pausen andere Vorgaben als das Arbeitszeitgesetz. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Arbeitnehmer unter 18 Jahre müssen bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Es ist möglich die 30 Minuten auf zwei Pausen (2 x 15 Minuten) aufzuteilen oder am Stück zu nehmen. Arbeiten Jugendliche mehr als sechs Stunden, müssen Sie eine Pause von mindestens 60 Minuten machen. Die Pausenregelung ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt. In den Aufenthaltsräumen darf die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt werden.

Dokumentation von Pausen mit einer Zeiterfassungssoftware

Bringen Sie mit digitalen Zeiterfassung die Pausendokumentation auf das nächste Level. Egal welches Endgerät Sie nutzen möchten, ob Mac oder PC, Android oder iOS, Tablet, Mobiltelefon oder ein stationäres Terminal – mit modernen Komplettsystemen ist alles möglich. Eine digitale Zeiterfassung kann bei Pausendokumentation effektiv unterstützen. In Software-Programmen können feste Pausen und automatische Pausen hinterlegt werden, die jeweils automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden. Dabei kann man nach geleisteter Arbeitszeit differenzieren und z. B. die gesetzliche Regelung abbilden. In der Regel ist auch eine Kombination aus gestempelten und automatischen Pausen möglich. Was sind die wichtigsten Vorteile einer digitalen Lösung?



Fazit: Die Pausenregelung sollte klar kommuniziert sein

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten ihre Rechte und Pflichten kennen sollten, damit die Abläufe der Pausen klar geregelt sind und harmonisch ablaufen.

Quelle: