Arbeitszeiterfassung im Unternehmen
Die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung bietet Unternehmen und Mitarbeitern die Möglichkeit, einen klaren Überblick über die geleistete Arbeitszeit zu erhalten. Doch wie lässt sie sich praktisch umsetzen? In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit den Gesetzen zur Arbeitszeiterfassung auseinandersetzen und eine klare Definition dieses wichtigen Aspekts der Arbeitswelt liefern. Dabei werden wir auch auf die verschiedenen Methoden der Zeiterfassung eingehen und beleuchten, wie moderne Technologie die Erfassung von Arbeitszeiten revolutioniert hat.
Bleiben Sie dran, um mehr darüber zu erfahren, wie eine effektive Arbeitszeiterfassung sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern zugutekommt und wie sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann. Zusätzlich werden wir in diesem Artikel folgende zentrale Fragen klären: Technische Optionen, gesetzliche Anforderungen, sichere Methoden zur Arbeitszeiterfassung und Datenschutz.
Arbeitsminister Hubertus Heil verpflichtet Unternehmen die Zeiten elektronisch zu erfassen. Schon seit September 2022 erwarten deutsche Unternehmen eine Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums auf das Urteil des deutschen Arbeitsgerichtes. Jetzt liegt ein erster Gesetzesentwurf vor. Das Thema die Arbeitszeiten zu erfassen und zu dokumentieren, war nach dem Stechuhr-Urteil in aller Munde - für viele Unternehmen ein echter Paukenschlag. Einige Betriebe möchten schnell handeln und eine passende Lösung einführen, andere zögern noch. Für Unternehmen ist der aktuelle Stand der gesetzlichen Vorschriften oftmals nicht so einfach zu durchschauen? Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Wie soll die Arbeitszeiterfassung erfolgen? Welche Gesetzesregelungen plant Arbeitsminister Heil in Deutschland? Diese Fragen beantwortet Ihnen dieser Ratgeber.
Elektronisch Zeiten zu erfassen wird in Deutschland Pflicht! Hier geht es zu Ihrem schnellen Einstieg in die Zeiterfassung: TESTZUGANG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.9.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Zeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) hatten mit dem Grundsatzurteil zwar Fakten geschaffen, allerdings herrscht lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Am 19.4.2023 hat das Arbeitsministerium daraufhin mit einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert und sieht die Pflicht der elektronischen Zeiterfassung vor.
Gesetzesentwurf von Hubertus Heil zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes - die wichtigsten Fakten im Überblick
Hubertus Heil will die deutschen Unternehmen verpflichten Zeiten elektronisch zu erfassen. Das bedeutet, dass Beschäftigte ihre täglich Arbeitsstunden aufzeichnen und Beginn, Ende und Dauer dokumentieren müssen. Dazu legt der Arbeitsminister am 19. April einen Gesetzentwurf vor, der das Arbeitszeitgesetz neu regeln soll. Ausnahmen sollen Tarifpartner für besondere Gruppen wie Führungskräfte oder Forschende festlegen können.