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Gesetzlicher Mindestlohn liegt 2023 bei 12 Euro

Beschäftigte, die nach Mindestlohn bezahlt werden, dürften sich seit 2022 über mehr Geld freuen. Der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde ist 2022 in drei Schritten auf 12 Euro gestiegen. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Vorschlag der Mindestlohn-Kommission, erstmals wieder zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024. Für viele Minijobber und Arbeitnehmer ist die Erhöhung des Mindestlohns eine erfreuliche Nachricht. Für die Arbeitgeber bedeuten die gesetzlichen Vorschriften weiterhin zusätzlichen Aufwand, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen

Vor allem Geringverdiener werden von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das sind in Deutschland mehr als 6 Millionen Bürger.  Der Anstieg des Mindestlohns erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde der gesetzliche Mindestlohn am ersten Januar 2022 von 9,60 Euro auf 9,82 angehoben. Im zweiten Schritt erfolgte im Juli 2022 ein weiterer Anstieg von 9,82 auf 10,45 Euro. Das Bundeskabinett hatte im Februar einen weiteren Anstieg auf 12,00 Euro beschlossen. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, erstmals wieder zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf voraussichtlich 12,41 Euro.

1. Schritt – Anstieg auf 9,82 Euro

2. Schritt – Anstieg auf 10,45 Euro

3. Schritt – Anstieg auf 12,00 Euro

12 Euro Mindestlohn ab wann?

Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde erhöht. Damit hat die Bundesregierung eines ihrer wichtigsten Vorhaben umgesetzt. Von der Erhöhung werden mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland profitieren. Wer nach Mindestlohn bezahlt wird, erhält bei einer 40-Stunden-Woche etwa 2.080 Euro brutto. Vorher waren es 1.800 Euro. Jährlich sind das 24.960 Euro brutto.

Neuregelung Midijob ab wann?

Bei einem Midijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem Arbeitnehmer seit dem 1. Oktober 2022 zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro im Monat verdienen können. Vorher waren es 1.300 Euro im Monat. Aktuelle Schätzungen gehen von bis 3,5 Millionen Beschäftigten aus, die in Deutschland als Midijobber im Niedriglohnsektor tätig sind.

Pflicht zur Zeiterfassung bei Minijobs bleibt

Die seit dem Januar 2015 geltende Vorschrift (§ 17 MiLoG Mindestlohn-Gesetz), die Arbeitszeiten geringfügig Beschäftigter (Minijobs) zu erfassen und zu dokumentieren, bleibt unverändert. Was müssen Arbeitnehmer dokumentieren? Personalzeiten umfassen den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Werden die Arbeitszeiten manuell anhand von Excel-Sheets und Stundenzetteln erfasst, ist die Zeiterfassung ein sehr zeitintensiver und fehleranfälliger Prozess. Mit jedem zu erfassenden Mitarbeiter steigt der betriebliche Aufwand. Aber, eingeschlichene Fehler in der Zeiterfassung zu finden kann sehr zeitintensiv werden

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt als unterste Lohngrenze für volljährige Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Minijobber.

Welche Personengruppen sind ausgeschlossen?

Vom gesetzliche Mindestlohn sind bestimmte Personengruppen ausgeschlossen. Dazu gehören Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Aufnahme einer Arbeit, Auszubildende eines Unternehmens und Praktikantinnen sowie Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein Praktikum mit weniger als drei Monaten absolvieren.

  • Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten
  • Auszubildende
  • Praktikanten mit Pflichtpraktika und einem Praktikum unter 3 Monaten

Entwicklung Mindestlohn 2015 bis 2023

Hier finden Sie alle Informationen zur Entwicklung des Mindestlohns in den letzten acht Jahren. Eingeführt wurde der gesetzliche Mindestlohn 2015.  Bei der Einführung lag er bei 8,50 Euro brutto pro Stunde

2015 – 20168,50 Euro pro Stunde
2017 – 2018  8,84 Euro pro Stunde
2019  9,19 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2019
2020               9,35 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2020
2021                9,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2021
2021                9,60 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2021
2022                9,82 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2022
2022               10,45 Euro pro Stunde ab dem 1. Juli 2022
202312,00 Euro pro Stunde bis Dezember 2023
202412,41 Euro pro Stunde ab 1. Januar (Vorschlag der Mindestlohn-Kommission)

Wie viel verdiene ich mit Mindestlohn im Jahr 2023?

Geht man von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus, ist es ganz einfach, den Mindestlohn zu ermitteln. Für einen Mindestlohn von 9,82 pro Stunde erhalte ich 1.702 Euro monatlich und 20.426 Euro als Jahresgehalt.

So berechnen Sie das Brutto-Jahresgehalt:

10,45 Euro x 40 (Wochenarbeitsstunden) x 52 (Wochen pro Jahr) x 12 (Monate) = 21.739 Euro

Wie hoch war der Verdienst im Jahr 2021?

Branchen mit Mindestlöhnen über dem gesetzlichen Minimum

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es viele Branchen-Mindestlöhne: Eine Übersicht finden Sie hier

Was Unternehmen bei der Dokumentation der Zeiterfassung beachten müssen:

Laut den Vorgaben des Mindestlohngesetzes § 11, Absatz 1 müssen Unternehmen bei der Dokumentation der Personalzeiten folgendes beachten: Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen getrennt ausgewiesen werden.

Dokumentationspflicht: was muss dokumentiert werden?

Mit der Dokumentationspflicht soll gewährleistet werden, dass geringfügig Beschäftigte tatsächlich für jede geleistete Arbeitsstunde einen Mindestlohn erhalten. Die detaillierte Aufzeichnungspflicht gilt für Minijobber und für alle Arbeitnehmer, die in einer sofort meldepflichtigen Branche tätig sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit abzüglich der Pausen aufzuzeichnen. Notiert werden müssen Beginn, Ende und Dauer des Arbeitstages.

  • Dokumentation der täglichen Arbeitszeit abzüglich Pausen
  • Aufzeichnung Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Aufbewahrungspflicht der Personalzeiten für zwei Jahre
  • Der Arbeitgeber muss die Korrektheit der Daten sicherstellen
  • Die Aufzeichnungen müssen jederzeit vorzeigbar sein

TimO Zeiterfassung – Kostengünstige und flexible Lösung zur Arbeitszeiterfassung

Mit der TimO Zeiterfassung bietet das Unternehmen Time Management Office GmbH ein Gesamtpaket aus Software, App und Terminal zur Arbeitszeiterfassung an und hilft Betrieben, ihre Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG zu erfüllen. Personalzeiten werden im System revisionssicher gespeichert. Arbeitszeiten können nicht verfälscht werden. Im Falle einer Prüfung durch den Zoll sind Arbeitszeitnachweise auf Knopfdruck verfügbar.

Weitere Informationen zu der webbasierten Softwarelösung stehen unter www.timo24.de zur Verfügung. Testen Sie die Zeiterfassungssoftware 30 Tage kostenfrei.

Quellen:

Statistisches Bundesamt, Link

Deutscher Gewerkschaftsbund, Link


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